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Fünf Jahre lang leisteten Politiker und Verwaltungen erbitterten Widerstand gegen die drohende Auskunftspflicht. Aber es nutzte alles nichts. Im Mai dieses Jahres war es endlich soweit, der Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Informationsfreiheitsgesetz stand zur Abstimmung im Bundestag. Doch kaum erschien er auf der Tagesordnung verschwand er auch schon wieder. Die gesetzlichen Krankenversicherungen waren es jetzt, die das parlamentarische Verfahren in allerletzter Minute torpedierten. Auskünfte über Verwaltungsvorgänge, eine gläserne Krankenkasse etwa? Unvorstellbar für die hermetisch abgeriegelten Kassen. Die Pharmaindustrie könnte sich Abrechnungsdaten verschaffen und sie zu Marketingzwecken einsetzen, klagten sie. Es bestünde auch die Gefahr, dass Leistungserbringer die Mitgliederstruktur und Leistungsdaten erkunden, um diese dann in Vertragverhandlungen zu verwenden. Dies bedeute eine Schwächung der Krankenkassen. Auch Privatkassen könnten die Daten benutzen und sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Dieter Wiefelspütz, SPD-Motor des IFG und innenpolitischer Sprecher seiner Partei, konnte keinen rechten Sinn in der Kassenfurcht erkennen. Patientenakten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seien sowieso geschützt, außerdem kämen die Vorbehalte reichlich spät. Man sei aber bemüht, das Gesetz im Konsens mit allen Beteiligten zu verabschieden, erklärte Wiefelspütz, nachdem sich auch seine Parteifreundin Ulla Schmidt die Kassenbedenken zu Eigen machte. Der Innenausschuss des Bundestags brütete und erweiterte den Gesetzestext: Wenn „das Bekanntwerden der Information dazu geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen“, können die Krankenkassen die Auskunft verweigern, heißt es jetzt.
Die Bundesminister, die opponierende CDU und die Amtsträger in unzähligen Verwaltungen konnten es schließlich nicht mehr verhindern – Anfang Juni wurde das IFG im Bundestag verabschiedet. Doch der lange Kampf um Bürgerfreiheiten war noch nicht gewonnen. Der Bundesrat sollte, wie so oft, den Zensor geben. Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, jedoch hätte es die Länderkammer mit einem Einspruch lange genug verzögern können, um ein Inkrafttreten vor den wahrscheinlichen Bundestagswahlen im September abzuwenden. Mit einer christdemokratischen Regierung wäre es dann aus gewesen mit der Informationsfreiheit. CDU und CSU sehen im IFG den Umsturz, der „unser Rechtssystem völlig auf den Kopf stellt“. Beatrix Philipp, CDU-Bundestagsabgeordnete und früher Schulleiterin einer katholischen Grundschule, fasste die Unionsbedenken griffig zusammen: „Es geht viele Menschen gar nichts an, was in unseren Akten steht.“
Der FDP geht das Gesetz nicht weit genug. Die nachgereichten Ergänzungen schränkten das Informationsbedürfnis der Bürger unnötig ein. Doch wollten die Liberalen das IFG nicht scheitern lassen. Mit ihrer Beteiligung an fünf Landesregierungen schmiedeten sie gestern eine rot-gelbe Koalition und gemeinsam mit der SPD hievten sie das IFG über die Hürden des Bundesrats.
Gestern war ein guter Tag für die Bürger dieses Landes. Gestern haben wir Anschluss gefunden an die meisten westlichen Industrienationen. Informationsfreiheiten sind dort schon seit Jahrzehnten selbstverständliches Bürgerrecht, teilweise sogar mit Verfassungsrang. Auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Berlin, Schleswig Holstein und Brandenburg bieten den ungehinderten Blick in die Aktenordner der Landesbehörden. Nicht mehr das Amtsgeheimnis ist das Maß aller Dinge sondern der freie Zugang zum papiernen und elektronischen Wissen des Staates. Die Informationsmacht von Behörden, Institutionen und Verwaltungen gerät ins Wanken. Nutzen wir unsere neuen Freiheiten, damit wahr wird, was Albert Einstein 1932, kurz vor dem Einbruch der Barbarei in Deutschland, verkündete: „Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat.“
Zugestimmt hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause auch der 14. Arzneimittelgesetz-Novelle. Schönheitsoperationen werden jetzt in den Anwendungsbereich des Heilmittewerbegesetzes einbezogen. Suggestive oder irreführende Werbung ist so in Zukunft verboten. Es darf nicht mehr etwa damit geworben werden, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann.
Die Beiträge an die Sozialversicherungen ihrer Mitarbeiter müssen Arbeitgeber ab 1. Januar 2006 zwei Wochen früher überweisen, nämlich bereits am Ende jedes laufenden Monats. Auch gegen diese neue Gesetzesregelung hatte die Länderkammer keine Einwände.
An den Vermittlungssauschuss überwiesen hat der Bundesrat das Antidiskriminierungsgesetz. Menschen nicht mehr wegen einer Behinderung, ihres Alters, Geschlechts oder ihrer sexuellen Neigung zu benachteiligen ist das Ziel dieser Gesetzesvorlage. Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens mit der heutigen Zurückweisung völlig offen ist, muss mit Strafzahlungen in Millionenhöhe an die Europäische Gemeinschaft gerechnet werden, ist doch die Bundesrepublik verpflichtet die schon verabschiedete EU-Richtlinie zu übernehmen.
Peter Appuhn
physio.de
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