Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Die Zustimmung der Länderkammer setzt auch die Entschuldungsregelung für die gesetzlichen Krankenkassen in Kraft. Bis zum Start des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 müssen die Kassen nun ihre Schulden vollständig abbauen. Sollten einzelne Krankenkassen dazu nicht in der Lage sein, sind Unternehmen der gleichen Kassenart verpflichtet, beim Schuldenabbau zu helfen.
Ebenfalls keine Einwände hat der Bundesrat gegen die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt 2007 unverändert bei 3.562,50 Euro monatlich und 42.750 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer mehr verdient, muss keine höheren Beiträge bezahlen.
Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV steigt auf 3.975 Euro im Monat und 47.250 im Jahr. Liegt das Gehalt darüber, kann der Angestellte zu einer privaten Krankenkasse wechseln.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird immer noch nach Ost und West unterschieden. Für die westlichen Bundesländer gelten die bisherigen Sätze von 5.250 Euro monatlich und 63.000 Euro jährlich. In den östlichen Ländern gibt es eine Anhebung auf 4.400 Euro im Monat und 52.800 Euro im Jahr.
Peter Appuhn
physio.de
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