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Bundesrat: Bayern und Sachsen-Anhalt beantragen Änderungen zur Gesundheitsreform
Selbstbehalt-Tarife für Pflichtversicherte, Regelungen zur Praxisgebühr, Belastungsgrenze für Alleinerziehende.
16.02.2004 • 0 Kommentare

Einige Bundesländer fanden das Gerangel um die Gesundheitsreform so schön, dass sie gar nicht genug davon bekommen können. So brachten die Bayern und die Sachsen-Anhaltiner am vergangenen Freitag im Bundesrat eine Reihe von Änderungsanträgen ein.

Die bisher nur für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Möglichkeit, einen Selbstbehalt-Tarif zu wählen, der am Jahresende eine Beitragsrückerststattung ermöglicht, solle für alle Versicherten gelten. Auch bei der Praxisgebühr wollen die beiden Länder Erleichterungen für Patienten. Sollte ein Zahnarzt eine Überweisung beispielsweise zu einem Radiologen ausstellen, müsse dies möglich sein ohne erneute Zahlung der Praxisgebühr, auch die Weiterbehandlung nach einer Notfalltherapie solle gebührenfrei sein. Benachteiligungen sehen die Vertreter Bayerns und Sachsen-Anhalts bei der Berechnung der Belastungsgrenze für Alleinerziehende, die jetzt nur einen geringeren Abzugsbetrag geltend machen können.

Der Bundesrat hat die Anträge der beiden Bundesländer zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.



Peter Appuhn
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