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Bundesministerium für Gesundheit gibt Steigerung der Grundlohnsumme bekannt
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen dürfen für das Jahr 2017 um maximal 2,5 Prozent steigen.
17.09.2016 • 0 Kommentare

Gemäß der These wonach eines der empfindlichsten Körperteile eines Menschen sein Geldbeutel sei, sollte jeder Heilmittelerbringer bei dem Begriff Grundlohnsummensteigerung hellhörig werden. Legt diese doch fest, wie hoch der Verhandlungsspielraum der Krankenkassen bei der nächsten Verhandlungsrunde mit den Verbänden der Heilmittelerbringer in Sachen Preiserhöhung ist.

Sie wird vom Bundesministerium für Gesundheit jedes Jahr zum 15. September bekanntgegeben und beträgt für das kommende Jahr 2,5 Prozent.

Jetzt bleibt nur noch zu wünschen, dass es den Verbänden gelingen möge, diesen Spielraum für 2017 voll auszuschöpfen - oder aber, dass die Bindung an die Grundlohnsumme, wie im Entwurf des neuen Heil- und Hilfsmittelgesetzes vorgesehen, ganz wegfällt. Aber dies ist wieder ein ganz anderes Thema.

Friedrich Merz / physio.de

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GrundlohnsummeBMG2017


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