Physiotherapeut*in (w/m/d) in VZ,
TZ oder auf Minijob-Basis ab
sofort. Auch Berufsanfänger*innen
sind herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich im
Kölner Westen in
Bergheim-Oberaußem. Wir sind
angegliedert an die
Pflegeeinrichtung Haus Sandberg.
Wir bieten unseren Patientinnen und
Patienten das gesamte Spektrum der
Physio- und Ergotherapie
einschließlich Hausbesuche an.
Dich erwartet:
- ein 6-köpfiges Team, davon 3
Ergotherapeut*innen
- Eine gut aus...
TZ oder auf Minijob-Basis ab
sofort. Auch Berufsanfänger*innen
sind herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich im
Kölner Westen in
Bergheim-Oberaußem. Wir sind
angegliedert an die
Pflegeeinrichtung Haus Sandberg.
Wir bieten unseren Patientinnen und
Patienten das gesamte Spektrum der
Physio- und Ergotherapie
einschließlich Hausbesuche an.
Dich erwartet:
- ein 6-köpfiges Team, davon 3
Ergotherapeut*innen
- Eine gut aus...
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung
Bis zu dieser Höhe werden die Arbeitseinkommen der Pflichtversicherten zur Bemessung der Beiträge herangezogen. Wer mehr verdient, ist fein raus. Darüber hinaus gehende Beträge bleiben beitragsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 3.600 Euro (2007: 3.562 Euro) monatlich und 43.200 Euro (2007: 42.750 Euro) im Jahr.
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sie markiert den Grenzwert für die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Kasse. Mehr Verdienende dürfen wählen, ob sie lieber zu einem privaten Versicherer wechseln oder aber gesetzlich versichert bleiben wollen. Die Versicherungspflicht endet jedoch erst dann, wenn die Pflichtgrenze drei Jahre hintereinander überschritten wurde. Mit der diesjährigen Gesundheitsreform wurde diese Neuerung wirksam.
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt monatlich 4.012,50 Euro (2007: 3.975 Euro) und 48.150 Euro (2007: 47.700 Euro) im Jahr.
Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Hier gelten noch immer unterschiedliche Werte für die Versicherten im Osten und Westen.
In den östlichen Bundesländern bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert bei 4.500 Euro monatlich und 54.000 Euro im Jahr. Im Westen steigt sie auf 5.300 Euro (2007: 5250 Euro) monatlich und 63.600 Euro (2007: 63.000) im Jahr.
Alle Rechengrößen gelten ab 2008, sofern der Bundesrat im November zustimmt. Das positive Votum der Länderkammer gilt als sicher.
Peter Appuhn
physio.de
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