Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
Das Bundesgesundheitsministerium schwieg damals zu den patientenfreundlichen Entscheidungen von Bundesausschuss und Krankenkassen. Doch die Beamten haben nicht geschlafen, wie böswillige Beobachter vielleicht meinen könnten. Sie haben intensiv gefeilt und formuliert. So einfach wie der G-BA und manche Kassen sich das vorstellen, wollten die Ministerialen die Regelung nämlich nicht stehen lassen. „Kein jährlicher Nachweis mehr erforderlich“, heißt es zwar in einer gerade veröffentlichten Ministeriumsmitteilung. Insbesondere für Pflegebedürftige der Stufe 2 und 3 gelte die Erleichterung, schreiben die Beamten. Wer sich als chronisch kranker Mensch im Dezember über den Wegfall wenigstens eines bürokratischen Verfahrens freute, wird sich jetzt kräftig die Augen reiben. „Die Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen“, schränkt die Verlautbarung ein. Die Deutungsmacht, die besitzen die Kassen, denn da sitzen sie, die wahren Experten.
Laut Definition der Chroniker-Richtlinie gilt als „schwerwiegend chronisch krank“, wer wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal im Quartal seinen Arzt konsultiert hat und eines dieser Kriterien erfüllt: Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 oder einen Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 60 Prozent. Chronisch krank sind auch Patienten, die eine kontinuierliche medizinische Versorgung brauchen, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den Dauerkrankheiten zählen beispielsweise Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder die koronare Herzkrankheit.
Seine Bedeutung erlangt der Chronikerstatus bei der Zuzahlungsregelung. Nur ein statt üblicher zwei Prozent müssen chronisch kranke Menschen von ihrem Einkommen für Praxisgebühren und Zuzahlungen aufbringen.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten