Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Auf dem Spielplan des allerorten berüchtigten Bürokratietheaters erschien die Tragikkomödie „EÜR“ erstmals im November 2003 (wir berichteten). Bis zu diesem denkwürdigen Herbsttag mussten Freiberufler und kleine Gewerbetreibende eine einfache Buchhaltung führen und ihre Einnahmen und Ausgaben in der üblichen Einkommensteuererklärung aufführen. Den Finanzbehörden war dieses übersichtliche und einigermaßen unkomplizierte Verfahren suspekt. Ein umfangreiches Formular mit noch umfangreicheren Anmerkungen wurde ausgeheckt. Und die betroffenen Selbstständigen sollten es von da an feinsäuberlich ausgefüllt zusammen mit ihrer Steuererklärung einreichen. Die Berufsverbände der Steuerberater protestierten, hatten doch selbst die Fachleute für komplizierte Steuerfragen ihre liebe Not beim Ausfüllen der Blätter.
Fast ein Jahr hielt das Bollwerk Finanzministerium. Doch der Ring um den Bau des früheren Reichsluftfahrtsministeriums in der Berliner Wilhelmstraße zog sich immer enger. Alle Bundestagsfraktionen, die Finanzexperten der Parteien und schließlich selbst einige Länderfinanzminister konnten dem Formular keinen rechten Sinn abgewinnen. Bundesfinanzminister Hans Eichel hielt dem Druck letztlich nicht mehr Stand. Kurzerhand zog er das Ungetüm zurück. Zum ersatzlosen Verschwinden wollte er sich jedoch nicht hinreißen lassen. Einfach, übersichtlich, straff, anwenderfreundlich – so die Direktive, die er den nachsitzenden Beamten auf die Schreibtische legte.
Hier und da eine neue Formulierung, dort eine Zeile mit einer anderen zusammengelegt, jenes gestrichen, hier etwas eingefügt und schon ist das Wertesystem eines deutschen Ministeriums um ein neues Einfachheitsmaß erweitert. Ein nicht unerhebliches Quantum an Verständlichkeit wurde durch die Veränderung des Titels des Formularwerkes erreicht. „Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR“ heißt es jetzt. Lange scheinen die Behördensekretäre über den Begriff „Anwender“ nachgesonnen zu haben. Dann der rettende Einfall, die Sachbearbeiter in den Finanzämtern sind gemeint. Sie können die neue Version nämlich jetzt augenschonend lesen. Die Schrift ist groß und klar, die Fragen übersichtlich platziert, und der Steuerzahler findet reichlich Raum, um seine Zahlen anwenderfreundlich auf das Papier zu malen.
Freuen können sich Mini-Betriebe. Wer weniger als 17.500 Euro Einnahmen im Jahr verbuchen kann, ist von der Ausfüllpflicht befreit. Allen Anderen legen wir hier das Formularwerk mit seinen Erläuterungen zur Lektüre bereit.
Peter Appuhn
physio.de
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