Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
„Bürokratieabbau“ ist eines der Wahlversprechen, mit dem Politiker aller Couleur gerne hausieren gehen. Kaum an der Macht, verfallen sie in den gewohnten Trott, sie stapeln neue Gesetze auf alte Richtlinien, ein ganzes Volk ächzt und schwitzt unter der Last der Bürokratenlust.
Die Bundesregierung jedoch, sie will jetzt Ernst machen mit dem Abbau verschrobener Bestimmungen. Schon das zweite Mal in diesem Jahr widmeten Kanzler und Minister eine Kabinettssitzung dem hehren Ziel des Abbaus bürokratischer Strukturen. „Innovationsregionen“ waren aufgerufen der Regierung Vorschläge für entstaubte Verwaltungen zu unterbreiten. Die Hansestadt Bremen, Westmecklenburg und Ostwestfalen-Lippe haben 34 Verfahrensregelungen vorgestellt, mit deren Verschwinden oder Vereinfachung der Weg in die Entbürokratisierung geebnet werden könnte. Die mittwöchliche Regierungsrunde einigte sich nun auf 29 der vorgestellten Punkte.
So sollen die Einkommensteuerklärung, Buchführung und Betriebsprüfungen vereinfacht, Gerichtsverfahren beschleunigt, das Personenbeförderungsgesetz geändert, das Melde- und Beitragseinzugsverfahren für die Sozialversicherung „optimiert“ werden.
Aber auch die Arbeitsstättenverordnung will man „entrümpeln“. Jeder Praxisbesitzer kennt die Bestimmungen zu Umkleideräumen, Steckdosen und Feuerlöschern. Und wer hat sich nicht schon gewundert, dass die Raumhöhe 2,70 Meter betragen oder ein Arbeitsraum eine Mindestgröße von 8 Quadratmetern haben muss, wo doch die Zulassungsbestimmungen der Krankenkassen ganz andere Werte vorschreiben? Die Anzahl der Toiletten konnte manchen gesetzestreuen Physiotherapeuten in schwere Konflikte stürzen. Nun könnte alles ganz einfach werden, „starre und schwer handhabbare Regelungen sollen ausgesondert und durch flexible Grundvorschriften ersetzt“ werden.
Die Bestimmungen zum Arbeitsschutz, bisher durch berufsgenossenschaftliche und staatliche Weisungen geregelt, sollen in Zukunft allein durch die Berufsgenossenschaften verordnet, das bestehende System von 80 Unfallversicherungsträgern in 16 Bundesländern vereinfacht werden.
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, der seinen Kollegen gestern die Pläne vorstellte, ist begeistert. Er sieht „größeren Freiraum für unternehmerisches Engagement“. Soviel Euphorie steckte die Runde im Kanzleramt an. Es soll weiter gehen mit dem Zopfabschneiden. Neue „Innovationsregionen“ werden in ihren Amtsstuben nach Überflüssigem kramen, die Regierenden dürfen dann den Papierkorb füllen. Einen Namen hat das Unternehmen übrigens auch: „Moderner Staat, moderne Verwaltung“. Na dann, nichts wie rein in den Reißwolf, ganz bescheiden möchten wir hier die gerade verabschiedete Ausbildungsplatzumlage vorschlagen…
Peter Appuhn
physio.de
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