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Die Anträge der Physiotherapeuten auf eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis hatte das zuständige Landratsamt negativ beschieden. Sie zogen vor Gericht und klagten gegen die Abweisung. Der mit dem Pionierverfahren ("Bill-Urteil") in Koblenz betraute Rechtsanwalt Christian Bill vertrat die Beiden vor dem Verwaltungsgericht in der Schwabenmetropole. Das beklagte Landratsamt Heilbronn sieht die Volksgesundheit bedroht, wenn Physiotherapeuten ohne "Kenntnisüberprüfung" selbstständig Hand anlegen. Die Ausbildung vermittele keine differentialdiagnostischen Fertigkeiten. Ein Tumor beispielsweise könne nicht erkannt werden, warnte die beklagtenvertretende Amtsärztin.
Differentialdiagnostik liege auch dem geprüften Heilpraktiker fern, argumentierte der Klägeranwalt, gehe es doch bei der "Kenntnisprüfung" lediglich um den Ausschluss medizinischer Fehlvorstellungen. Physiotherapeuten dagegen seien im Rahmen ihrer Fachlichkeit mit den entsprechenden Krankheitsbildern und Kontraindikationen vertraut. So sahen es denn auch die Verwaltungsrichter und trugen dem Landratsamt auf, die Erlaubnis auszusprechen.
Der lange Marsch zur arztfreien Therapie hat mit diesem Richterspruch eine neue Wegmarke erreicht. Deutschen Gerichten jedoch ist übertriebene Hektik fremd. Alle hoffnungsfrohen badisch-schwäbischen Aspiranten auf eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis müssen sich mit der Antragsstellung weiter gedulden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Erst in einigen Wochen wird die schriftliche Begründung vorliegen. Und auch dann könnten die Ampeln noch eine Zeit lang auf Rot stehen bleiben. Christan Bill rechnet mit einem Berufungsantrag der Heilbronner Behörde. Die Entscheidung des dann zuständigen Oberverwaltungsgerichts wird kaum noch in diesem Jahr fallen.
Peter Appuhn
physio.de
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