für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
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willkommen.
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Ein fröhliches T...
Brillen mit Beteiligung der Krankenkasse, ab 1.Januar ist es damit vorbei. Viele Patienten haben sich deshalb noch schnell im alten Jahr eine neue Sehhilfe bestellt. Die Erstellung komplizierter Gläser und die nachträgliche Fertigung der Brille beim Optiker können aber schon mal ein paar Wochen dauern. Um die Brillenflut nicht bezahlen zu müssen, dachten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen einen ganz besonderen Trick aus. Nur wer noch in diesem Jahr seine Brille in Empfang nimmt, soll in den Genuss eines Kassenzuschusses kommen.
„Rechtswidrig“ bezeichnet der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) die Anordnung der Kassenfunktionäre. Der Tag des Auftrags an den Optiker müsse der Stichtag sein. Der Verband nahm beherzt den Kampf auf und drohte mit dem Kadi. Einen Musterprozess wollen sie führen und betroffenen Patienten bei Klagen gegen ihre Kassen zur Seite stehen. Ministerin Schmidt dagegen unterstützt die Haltung der Spitzenverbände, sie sehe keinen Anlass deren Vorgehen zu beanstanden. In einem offenen Brief wirft der ZVA der Ministerin vor, zu einer „inakzeptablen Verwirrung“ der Patienten beizutragen.
Trotz der starren Haltung von Ulla Schmidt und den Krankenkassen, die Optiker behielten den Durchblick und wandten ihrerseits einen äußerst wirkungsvollen Trick an: In unermüdlichen Verhandlungsrunden führten sie Gespräche mit einzelnen Krankenkassen, um die unnachgiebige Haltung der Spitzenverbände zu unterlaufen. Die Beharrlichkeit der Sehspezialisten hatte Erfolg. Bis gestern erklärten sich rund 30 Krankenkassen bereit, ihren Versicherten auch dann die Zuschüsse zu zahlen, wenn sie ihre in diesem Jahr bestellten Brillen erst in 2004 abholen können. „Wir sind außerordentlich erfreut über das Einlenken dieser Krankenkassen, die mit dem oft vermissten Fingerspitzengefühl im Sinne ihrer Versicherten handeln“, erklärte am Freitagabend ZVA-Präsident Thomas Nosch. Zu den patientenfreundlichen Kassen zählen die Barmer Ersatzkasse, die Technikerkrankenkasse, die Deutsche Angestellten-Krankenkasse und verschiedene Betriebs- und Innungskrankenkassen.
Die Augenoptiker können sich über das konsequente, uneitle und geschickte Handeln ihrer Verbandsvertreter freuen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich auch für die Heilmittelerbringer und ihre Patienten ein unsägliches Verfahren überlegt, die Splittingregelung. Wird ein Rezept in diesem Jahr begonnen, zahlt der Patient unterschiedliche Zuzahlungen. Behandlungen im alten Jahr werden mit 15 Prozent berechnet, Behandlungen im nächsten Jahr kosten dann 10 Prozent (wir berichteten). Kampf der Heilmittelverbände? Nirgends rührt sich wirklich Widerstand gegen diese ziemlich unsinnige Regelung. Manch ein Verband hatte das Verfahren gar erst zur Kenntnis genommen als alarmierte Software-Hersteller auf die Problematik aufmerksam machten. Aber immerhin, die Berufsverbände berichten auf ihren Internet-Seiten ganz brav über die Kassen-Vorschriften.
Von den Optikern lernen heißt siegen lernen.
Peter Appuhn
physio.de
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