Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
75 Prozent aller deutschen Männer und etwa 40 Prozent der Frauen leiden an „Wirbelsäulenbeschwerden". Nicht wenige von ihnen verdanken ihren schmerzenden Rücken der einseitigen Belastung eines langen Berufslebens. Doch weil so viele von dem Übel betroffen sind, tun sich die Gerichte in schöner Regelmäßigkeit schwer, eine Berufskrankheit wegen Rückenbeschwerden anzuerkennen.
Das Landgericht Brandenburg in Potsdam hat gerade wieder die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen. Wegen der Fülle der Betroffenen, müsse schon ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung und Erkrankung belegt werden, bemerkten die Richter. Für eine Anerkennung sei ursächlich nachzuweisen, dass zwischen dem langjährigen Heben, Tragen oder anderen rückenbelastenden Tätigkeiten eine Beziehung hergestellt werden könne. Es müsse eindeutig ausgeschlossen werden, dass etwa degenerative Veränderungen oder eine anlagebedingte Erkrankung vorliege. „Die bloße Möglichkeit, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen schädigender Einwirkung und Erkrankung bestehe, reicht nicht aus", urteilte das brandenburgische Gericht.
Bei dieser Definition erscheint es fast unmöglich, wirklich hieb- und stichfest eine Verbindung zwischen Arbeit und Erkrankung herzustellen. Dies wird auch durch die dürren Zahlen belegt. Von 10.000 Anträgen, die jährlich die Berufsgenossenschaften erreichen, werden gerade einmal 500 positiv beschieden.
Aktenzeichen des Landessozialgerichts Brandenburg (Urteil vom 28.07.03): L7 U 12/02
Peter Appuhn
physio.de
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