Liebe Kinder Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen...
75 Prozent aller deutschen Männer und etwa 40 Prozent der Frauen leiden an „Wirbelsäulenbeschwerden". Nicht wenige von ihnen verdanken ihren schmerzenden Rücken der einseitigen Belastung eines langen Berufslebens. Doch weil so viele von dem Übel betroffen sind, tun sich die Gerichte in schöner Regelmäßigkeit schwer, eine Berufskrankheit wegen Rückenbeschwerden anzuerkennen.
Das Landgericht Brandenburg in Potsdam hat gerade wieder die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen. Wegen der Fülle der Betroffenen, müsse schon ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung und Erkrankung belegt werden, bemerkten die Richter. Für eine Anerkennung sei ursächlich nachzuweisen, dass zwischen dem langjährigen Heben, Tragen oder anderen rückenbelastenden Tätigkeiten eine Beziehung hergestellt werden könne. Es müsse eindeutig ausgeschlossen werden, dass etwa degenerative Veränderungen oder eine anlagebedingte Erkrankung vorliege. „Die bloße Möglichkeit, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen schädigender Einwirkung und Erkrankung bestehe, reicht nicht aus", urteilte das brandenburgische Gericht.
Bei dieser Definition erscheint es fast unmöglich, wirklich hieb- und stichfest eine Verbindung zwischen Arbeit und Erkrankung herzustellen. Dies wird auch durch die dürren Zahlen belegt. Von 10.000 Anträgen, die jährlich die Berufsgenossenschaften erreichen, werden gerade einmal 500 positiv beschieden.
Aktenzeichen des Landessozialgerichts Brandenburg (Urteil vom 28.07.03): L7 U 12/02
Peter Appuhn
physio.de
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