Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
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Team!
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Mit geballter Faust in der Tasche werden die Bundestagsabgeordneten der SPD dem zwischen den Regierungsparteien und der CDU ausgehandelten Kompromiss zur Gesundheitsreform zustimmen, so der Abgeordnete Peter Dressen. Ein strahlender Kanzler nahm sich am Montag eine ganze Stunde Zeit, um das Stimmvolk auf Linie zu trimmen.
Der inzwischen bekannt gewordene 439 Seiten starke Gesetzentwurf wird zwar immer noch als „Arbeitsentwurf" gehandelt, man muss jedoch davon ausgehen, dass er durch die Gremien der Parteien hindurch gewunken wird.
Die am Montag veröffentlichte Zusammenfassung war naturgemäß unvollständig. Hier nun Ergänzungen und Präzisierungen zu unserem Bericht vom 26.08. Punkte, die schon umfassend dargestellt wurden, z.B. die Zuzahlungsregelung, werde ich nicht noch einmal ausführen. Wenn Sie auf die untenstehenden Links klicken, gelangen Sie zu den früheren Beiträgen.
Die Summe der Zuzahlungen ist auf 2% des Bruttoeinkommens begrenzt. Wird die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreicht, muss die Krankenkasse dem Patienten eine Bescheinigung ausstellen, für den Rest des Jahres fallen dann keine weiteren Zuzahlungen mehr an. Der Kinderfreibetrag beträgt z.Zt. 3648 Euro für jedes Kind. Bei Sozialhilfeempfängern wird bei Berechnung des Maximalbetrages der Satz für den Haushaltsvorstand zugrunde gelegt.
Chronisch Kranke müssen höchstens 1% ihres Bruttoeinkommens bezahlen. Der Nachweis über die Fortdauer der Erkrankung muss jetzt allerdings jährlich erbracht werden.
Unterschiedliche Leistungserbringer können sich zu medizinischen Versorgungszentren zusammenschließen. Solche Zentren können z.B. als GmbH oder BGB-Gesellschaft geführt werden. Während die unternehmerische Leitung auch bei einem Heilmittelerbringer liegen kann, muss die fachliche Leitung einem Arzt übertragen werden.
Werden keine Nachweise über regelmäßige Fortbildungsbesuche erbracht, können Vergütungsabschläge oder der Entzug der Kassenzulassung verhängt werden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen können einen bestimmten Anteil der Gesamtvergütungen dafür verwenden, „Maßnahmen zur Information und Beratung der Ärzte über Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arznei- und Heilmittelversorgung" umzusetzen. Dazu gehören auch Bonuszahlungen an Ärzte, die ihre Richtgrößen (Individualbudget) nicht überschreiten.
Krankenkassen könne ihren Mitgliedern Boni gewähren, wenn sie an Präventionsmaßnahmen, der primären Hausarztversorgung oder an der integrierten Versorgung teilnehmen. In der Bonusgestaltung sind die Kassen frei. Sie können z.B. die Zuzahlungen erlassen oder reduzieren. Für Bonusleistungen bei Teilnahme an Programmen betrieblicher Gesundheitsförderung können auch die Arbeitgeber belohnt werden.
Ergotherapeuten heißen jetzt auch im Sozialgesetzbuch V so, bisher wurden sie dort noch als Beschäftigungstherapeuten geführt.
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in Zukunft wird er „Gemeinsamer Bundesausschuss" heißen, kann „Leistungen oder Maßnahmen einschränken oder ausschließen, wenn nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind".
Krankenhäuser können bestimmte „hochspezialisierte Leistungen" jetzt auch ambulant erbringen. Hier die für Physiotherapeuten interessanten Bereiche:
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen, mit Mucoviszidose, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen und neuromuskulären Erkrankungen, mit Multipler Sklerose. Auch die Diagnostik und Versorgung Frühgeborener mit Folgeschäden wird dazu gehören.
Leistungen können mit den Krankenkassen nur noch auf dem Wege „elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern" abgerechnet werden. Wer das nicht macht, wird seine Rechnungen um 5% gekürzt sehen.
Noch nicht Gesetz sind die aufgeführten Punkte, aber es sollte mit dem Teufel zugehen, wenn es noch ernstzunehmende Änderungen geben wird. Keine der beteiligten Parteien wird ein politisches Harakiri riskieren wollen.
Spätestens in der nächsten Woche werden die Parteien ihre Zustimmung abschließend bekannt geben. Nach den bisherigen Planungen wird der Gesetzentwurf am 9. September in erster Lesung im Bundestag beraten werden.
Artikel vom 26.08.03
Artikel vom 22.08.03
Peter Appuhn
physio.de
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