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Frisch ans Werk gingen die Partner bereits in dieser Woche. Das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird entsprechend des Koalitionsvertrages von SPD und Union verändert. Ab 1. Januar 2015 werden die Kassen wieder nach eigenem Gutdünken die Höhe ihrer Beitragssätze festlegen können. Der Einheitsbeitrag ist dann Geschichte genau so wie pauschale Zusatzprämien. Eingefroren bleibt der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent stehen. Den gleichen Satz bezahlen die Arbeitnehmer. Der heute schon nur von den Beschäftigten geleistete zusätzliche Anteil von 0,9 Prozent bleibt Bestandteil eines künftigen variablen Beitragssatzes. Die Kassen können eigenständig entscheiden, ob Sie Ihre Versicherten mit einem geringeren Satz entlasten oder aber einen zusätzlichen Aufschlag verlangen müssen. Die Höhe der Beiträge orientiert sich wieder an der Höhe der Gehälter. Gestern im Bundestag stellte Hermann Gröhe das Bubenstück den Parlamentariern vor.
Karl Lauterbach ist zufrieden: "Die kleine Kopfpauschale war eine besondere Belastung für Rentner und Geringverdiener." Jens Spahn freut sich über einen anderen Aspekt der neuen Beitragsregelung: "Wichtig ist, dass der Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. Damit bleiben auch die Lohnnebenkosten stabil". Und auch die Krankenkassen frohlocken ob der geplanten Änderungen: "Die Abschaffung des alten Zusatzbeitrages ist gelebter Bürokratieabbau", sagte der Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Florian Lanz.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verkündete einen ambitionierten Zeitplan. Noch im Februar soll der Gesetzentwurf vorliegen. Für den März steht der Beschluss des Kabinetts auf der Agenda und noch vor den Parlamentsferien sei mit der Verabschiedung im Bundestag zu rechnen.
Peter Appuhn
physio.de
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