Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Die Sätze erhöht haben neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen in Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland und Saarland diese Betriebskrankenkassen: Atlas, AKS, A.T.U., Anker-Lynen-Prym, Blohm + Voss, Dr. Oetker, Euregio, exklusiv, Gildemeister Seidensticker, Krups-Zwilling, OWL / Drabert-Direkt, Pfaff, Rheinische Kalksandsteinwerke, Textilgruppe Hof, Schleswig-Holstein, Victoria-D.A.S., ZF & Partner, Bosch, Die Persönliche, Energie, Schwenninger und Signal Iduna.
Sinkende Beitragseinnahmen wegen hoher Arbeitslosigkeit und stagnierender Gehälter, aber auch steigende Ausgaben besonders bei Medikamenten nennen die Kassen als Gründe für den Griff in die Taschen ihrer Kunden. Doch klaglos hinnehmen muss man das Verfahren nicht. Beitragserhöhungen bescheren den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Betroffene können sich eine günstigere Krankenkasse aussuchen und mit diesem Schritt nicht unerheblich sparen. Wer etwa mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro von den teuersten Kassen, den AOK Berlin oder Saarland (Beitragssatz: 14,6 Prozent), zur günstigsten bundesweit agierenden Krankenkasse wechselt, der IKK direkt mit einem Satz von 12 Prozent, bekommt jeden Monat 39 Euro und 468 Euro im Jahr mehr auf sein Gehaltskonto. Auch der Arbeitgeber wird die Aktion begrüßen, er kann den gleichen Betrag einsparen.
Für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige lohnt sich eine Wechselaktion gleich doppelt, haben sie doch keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Sozialversicherungskosten trägt. Zudem sind die Beitragsunterschiede für diese Gruppe gewaltig. Die einnehmendste Kasse, die AOK Hessen, will 20,2 Prozent, die Siemens BKK begnügt sich dagegen mit 13,6 Prozent. Ein Übertritt kann immerhin 2.822 Euro im Jahr bringen.
Allerdings sollte man die Kassenmitgliedschaft nicht nur durch die Beitragsbrille betrachten. Obwohl mehr als 90 Prozent der GKV-Leistungen gesetzlich vorgegeben sind, empfiehlt sich ein Vergleich der Zusatzangebote. So bieten manche Assekuranzen die Kostenübernahme alternativer Therapien, bezahlen Akupunktur oder Präventionsprogramme.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist wenig erbaut von den zulangenden Versicherungen und wiederholt einmal mehr ihre Forderung nach einer Reduktion der Kassenzahl. 30 bis 50 seien genug, zur Not müsse man Zusammenschlüsse erzwingen, sagte die Ministerin. Aktuell buhlen mehr als 250 Kassen um die Mitgliedergunst.
Die Chefs der Versicherungsunternehmen dürfen sich künftig nur noch eingeschränkt aus den Beitragstöpfen bedienen. Das Bundesversicherungsamt hat den Krankenkassen zum Jahresbeginn neue Leitlinien zur Gestaltung der Vorstandsvergütungen zugestellt. Die Leitlinien verpflichten zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. "Art und Umfang des Erfolgs" sollen bei der Bemessung der Gehälter die Richtschnur sein, sie dürfen sich "weder an Vorstandsgehältern der Privatwirtschaft noch an der Besoldungsstruktur des übrigen öffentlichen Dienstes orientieren". Nur noch "in notwendiger Höhe" will die Aufsichtsbehörde die Honorare der Kassenbosse genehmigen und Prämien gibt es nur für besondere Leistungen. Auch Pensionen werden eingeschränkt und die gleichzeitige Tätigkeit in Vorständen mehrerer Kassen untersagt. Am 1. März müssen alle gesetzlichen Krankenversicherungen die Gehälter ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
Peter Appuhn
physio.de
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