Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Ist der säumige Patient Beamter, hat man grundsätzlich die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag beim Dienstherrn des Schuldners pfänden zu lassen, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Auf seine Forderungen sollte man aber nicht allzu lange warten. Hat die Beihilfestelle ihren Anteil bereits an den Patienten überwiesen, verfällt der Anspruch gegen den öffentlichen Arbeitgeber, erklären die Karlsruher Richter.
Die so mit ihrer Klage gegen die Dienststelle eines nordrhein-westfälischen Landesbeamten gescheiterte Ärztin wollten die Bundesrichter aber nicht ohne einen Tipp für zukünftige Fälle nach Hause schicken. Gegen Beamte, die ihre „beamtenrechtliche Krankenbeihilfe für die allgemeine Lebensführung“ zweckentfremden, könne man sich nur dadurch schützen, dass man sich seinen Anspruch abtreten lässt. Dem BGH sei Dank, dieser Hinweis praktisch umgesetzt, kann einem manch einen Ärger ersparen helfen.
Peter Appuhn
physio.de
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