Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet und in
Vollzeitbeschäftigung
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlungsplanung,
Durchführung und Dokumentation
unserer
stationären Patienten im
Fachbereich Geriatrie
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherapien
Selbsthilfetraining in den
Bereichen des alltäglichen Lebens
Anleitung und Beratung von
Angehörigen
Hilfsmittelverordnungen
Interdisziplinäre Zusamm...
unbefristet und in
Vollzeitbeschäftigung
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlungsplanung,
Durchführung und Dokumentation
unserer
stationären Patienten im
Fachbereich Geriatrie
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherapien
Selbsthilfetraining in den
Bereichen des alltäglichen Lebens
Anleitung und Beratung von
Angehörigen
Hilfsmittelverordnungen
Interdisziplinäre Zusamm...
Ist der säumige Patient Beamter, hat man grundsätzlich die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag beim Dienstherrn des Schuldners pfänden zu lassen, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Auf seine Forderungen sollte man aber nicht allzu lange warten. Hat die Beihilfestelle ihren Anteil bereits an den Patienten überwiesen, verfällt der Anspruch gegen den öffentlichen Arbeitgeber, erklären die Karlsruher Richter.
Die so mit ihrer Klage gegen die Dienststelle eines nordrhein-westfälischen Landesbeamten gescheiterte Ärztin wollten die Bundesrichter aber nicht ohne einen Tipp für zukünftige Fälle nach Hause schicken. Gegen Beamte, die ihre „beamtenrechtliche Krankenbeihilfe für die allgemeine Lebensführung“ zweckentfremden, könne man sich nur dadurch schützen, dass man sich seinen Anspruch abtreten lässt. Dem BGH sei Dank, dieser Hinweis praktisch umgesetzt, kann einem manch einen Ärger ersparen helfen.
Peter Appuhn
physio.de
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