Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Der BAÄK legte dann im Dezember eine abgemilderte Fassung vor. Langfristverordnungen sollten demnach möglich sein, allerdings nur außerhalb des Regelfalles und mit Begründung des verordnenden Arztes. Am Tag der Übergabe der Unterschriftenlisten im Gesundheitsministerium erhielten wir den klaren und deutlichen Hinweis aus berufenem Munde, die Richtlinien werden der Prüfung nicht standhalten und so nicht in Kraft treten. Gleichzeitig bekräftigte das Büro des Behindertenbeauftragten, man werde sehr genau darauf achten dass es für chronisch kranke und behinderte Patienten zu keinen Leistungseinschränkungen kommt.
Wie wir jetzt aus Ministeriumskreisen erfahren haben, wurde die geänderte Fassung der neuen Richtlinien Karl Hermann Haack und auch der Patientenbeauftragten, Helga Kühn-Mengel, vorgelegt. Nach Rücksprache mit Verbänden der Behinderten erklärten beide Politiker gegenüber dem Ministerium, dass keine Einwände mehr bestünden, Einschränkungen für Behinderte und chronisch Kranke könnten sie jetzt nicht mehr erkennen. Da die Vertreter der Betroffenen keine Vorbehalte mehr gegen die vom damaligen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien zeigten, geht das Ministerium nun davon aus, dass die Prüfung positiv ausfällt und das Regelwerk so in Kraft treten wird. Die Prüfung wird spätestens Anfang Februar abgeschlossen sein und nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden die neuen Heilmittelrichtlinien aller Voraussicht nach am 1. April (sic!) in Kraft treten.
Der ZVK hat sich jetzt entschlossen, „in den nächsten Tagen eine groß angelegte Informationskampagne (zu) starten und die Patienten in den Heilmittelpraxen über die Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen (zu) informieren“. Informationsmaterial soll den Praxen in der nächsten Woche übermittelt werden. Dazu gehören nach ZVK-Angaben auch Postkarten, die Patienten „an die politischen Adressaten“ schicken sollen. „Der Kampf hat begonnen“, schreiben die Nord-Landesverbände des ZVK, eine Presserklärung ist auf der Internet-Seite des ZVK-Hamburg/Schleswig Holstein/Niedersachsen im geschützten Mitglieder-Bereich zu lesen. Für den 19. Januar ist eine Pressekonferenz „auf Bundesebene“ geplant.
Peter Appuhn
physio.de
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