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Beamte müssen ab 1. Januar 2004 Beihilfe-Kürzungen hinnehmen
Erlass des Bundesinnenministeriums. Neue Zuzahlungsregelungen gelten auch für Beamte. Ausnahme: Heilmittel, die bisherigen Sätze bleiben unverändert. Vergessen oder Absicht?
Für Beamte waren Zuzahlungsregelungen, die in diversen Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahren für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Verdruss sorgten, bislang ohne Interesse. Der Staat als fürsorglicher Arbeitgeber bezahlte alle Kosten, soweit es sich um „beihilfefähige Aufwendungen“ oder „beihilfefähige Höchstbeträge“ handelte. Ab 1. Januar 2004 ist alles anders. Bundesinnenminister Schily hat noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest den staatlichen Schutzzaun für die Staatsdiener eingerissen. Die Zuzahlungsregelungen, die für GKV-Patienten in einer knappen Woche wirksam werden, sollen nun auch für Beamte gelten. Die Länder können die Regelungen für ihre Beamten übernehmen, sie müssen es aber nicht. Diverse Übernahmesignale gibt es schon.
Die neuen Beihilfevorschriften im Einzelnen: Bei Medikamenten und Hilfsmitteln vermindern sich die beihilfefähigen Aufwendungen um 10 Prozent, mindestens um 5 höchstens um 10 Euro. Bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten wird für höchstens 28 Tage 10 Euro pro Tag abgezogen. Häusliche Krankenpflege: Abzug 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Gesamtkosten. Analog zur Praxisgebühr bei GKV-Versicherten wird bei einem Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuch ein Pauschalbetrag von 20 Euro pro Jahr abgezogen.
Befreit sind unter 18-Jährige und Schwangere. Auch für Vorsorgeuntersuchungen gibt es keine Abzüge. Es gelten die gleichen Belastungsgrenzen wie in der GKV. Maximal zwei Prozent (ein Prozent bei chronisch Kranken) des Bruttoeinkommens müssen aufgebracht werden.
Nichts mehr zahlt der Steuerzahler im Todesfall, für Fahrkosten (mit Ausnahmen), und für Brillen. Die Beihilfe zur „Säuglings- und Kleinkinderausstattung“ (wussten Sie, dass es so etwas gibt?) fällt ebenso weg.
Für Heilmittel gibt es ein kleines Weihnachtsgeschenk. Die bekannten beihilfefähigen Höchstbeträge für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie werden ohne Abzug weiter erstattet, wie mir das Bundessinnministerium auf Nachfrage bestätigte. Ob die da was vergessen haben? Sei es drum, den Praxen erspart es Diskussionen mit den sparsamen Beamten.
Peter Appuhn physio.de
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Für Beamte waren Zuzahlungsregelungen, die in diversen Gesundheitsreformen in den vergangenen Jahren für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Verdruss sorgten, bislang ohne Interesse. Der Staat als fürsorglicher Arbeitgeber bezahlte alle Kosten, soweit es sich um „beihilfefähige Aufwendungen“ oder „beihilfefähige Höchstbeträge“ handelte.
Ab 1. Januar 2004 ist alles anders. Bundesinnenminister Schily hat noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest den staatlichen Schutzzaun für die Staatsdiener eingerissen. Die Zuzahlungsregelungen, die für GKV-Patienten in einer knappen Woche wirksam werden, sollen nun auch für Beamte gelten. Die Länder können die Regelungen für ihre Beamten übernehmen, sie müssen es aber nicht. Diverse Übernahmesignale gibt es schon.
Die neuen Beihilfevorschriften im Einzelnen:
Bei Medikamenten und Hilfsmitteln vermindern sich die beihilfefähigen Aufwendungen um 10 Prozent, mindestens um 5 höchstens um 10 Euro.
Bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten wird für höchstens 28 Tage 10 Euro pro Tag abgezogen.
Häusliche Krankenpflege: Abzug 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Gesamtkosten.
Analog zur Praxisgebühr bei GKV-Versicherten wird bei einem Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuch ein Pauschalbetrag von 20 Euro pro Jahr abgezogen.
Befreit sind unter 18-Jährige und Schwangere. Auch für Vorsorgeuntersuchungen gibt es keine Abzüge.
Es gelten die gleichen Belastungsgrenzen wie in der GKV. Maximal zwei Prozent (ein Prozent bei chronisch Kranken) des Bruttoeinkommens müssen aufgebracht werden.
Nichts mehr zahlt der Steuerzahler im Todesfall, für Fahrkosten (mit Ausnahmen), und für Brillen. Die Beihilfe zur „Säuglings- und Kleinkinderausstattung“ (wussten Sie, dass es so etwas gibt?) fällt ebenso weg.
Für Heilmittel gibt es ein kleines Weihnachtsgeschenk. Die bekannten beihilfefähigen Höchstbeträge für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie werden ohne Abzug weiter erstattet, wie mir das Bundessinnministerium auf Nachfrage bestätigte. Ob die da was vergessen haben? Sei es drum, den Praxen erspart es Diskussionen mit den sparsamen Beamten.
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