Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
selbstständiges Arbeiten,
Bereitschaft zur Fortbildung,
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung,
INTERESSIERT, dann bitte Bewerbung
an:
personal@nachsorge-zentrum-augsburg.de
Tel. 0821 - 56852 107/Frau Borrmann
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kündigte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Volker Odenbach, in der heutigen Ausgabe der "Bild"-Zeitung an: "Wir gehen davon aus, dass die Krankenhäuser jetzt von den gesetzlichen Krankenkassen höhere Basis-Pflegesätze verlangen werden." Anders seien die finanziellen Ausfälle durch die vom Bundesgerichtshof (BGH) verlangten niedrigeren Zimmerzuschläge für Privatpatienten "nicht zu finanzieren". Durch die absehbaren Gegenmaßnahmen der Krankenhäuser "werden die Ausgaben der Krankenkassen für die Klinikbehandlung deutlich steigen", sagte Odenbach voraus.
Der BGH hatte vergangene Woche erstmals die Zuschläge begrenzt, die Krankenhäuser für die Unterbringung in Ein- und Zweibettzimmern berechnen können. Nach dem Urteil darf der Grundpreis für ein normales Einbettzimmer höchstens 80 Prozent über dem der Mehrbettzimmer liegen, für ein
Zweibettzimmer höchstens 30 Prozent. Darüber hinaus können die Krankenhäuser zusätzliche Komfortmerkmale dieser Zimmer berechnen, etwa eine eigene Toilette. Die Begrenzung liegt deutlich unter den Sätzen, die die meisten Krankenhäuser derzeit verlangen.
Quelle: Red-Dienst/ Hamburg (AFP)
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