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Umfeld, Arbeiten im 30 Minuten-Takt
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Den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen sei "Rechnung zu tragen", vermerkte die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Abgeordneten, Maria Michalk. "Früherkennungsuntersuchungen, Zugang zu Rehabilitation, hochwertige Heil- und Hilfsmittel, gemeindenahe ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung gehören dazu", erklärte die Bundestagsabgeordnete und klagt: "Immer wieder wird kritisiert, dass der barrierefreie Zugang zu Gebäuden des Gesundheitsbereichs, beispielsweise Arztpraxen, noch nicht in ausreichendem Maße sichergestellt wird."
Immerhin 68.000 der insgesamt etwa 152.000 Arztpraxen bieten zumindest teilweise einen barrierefreien Zugang zu ihren Räumen. Nahezu drei Viertel der Kassenärzte jedoch verweigern sich den Patienten mit Einschränkungen.
Auch viele Einrichtungen von Physiotherapeuten und anderen Therapieberufen fallen nicht durch unbeschränkte Zugangsmöglichkeiten auf. Zwar wird die Behindertengerechtigkeit in den Kassenzulassungsbedingungen als Soll-Vorschrift erwähnt, verpflichtend aber ist sie nicht, und der Begriff schränkt auch gleich wieder ein. Barrierefreiheit ist angemessener, bedeutet sie doch, dass Räumlichkeiten oder auch Medien, wie beispielsweise das Internet, so zu gestalten sind, dass sie von jedem Menschen, ganz unabhängig von vielleicht vorhandenen Einschränkungen, ohne fremde Hilfe zu finden, zu erschließen und zu nutzen sind.
Grenzenlose Freiheit als Prinzip für den Betrieb einer Praxis zahlt sich aus – rundherum auf allen Ebenen. Die Patienten finden den Therapeuten, sie erreichen seine Praxis ohne Mühen und können sich unbeeinträchtigt seinen therapeutischen Künsten hingeben. Das fördert die Heilung und macht die Patienten zufriedener. Eines Tages, wann auch immer, lässt sich die Therapiepraxis auch wieder verkaufen. Denn eines ist sicher: Die Barrierefreiheit, gesetzlich verpflichtend, kommt – für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen.
Peter Appuhn
physio.de
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