für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
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Die AOK Hessen hat mit sieben großen Unternehmen eine Bonus-Vereinbarung getroffen. Ihren Mitarbeitern bieten die Betriebe ein umfassendes Gesundheitsmanagement. Im Gegenzug erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen deutlich reduzierten Beitragssatz. Die Krankenkasse hat damit eine Forderung der am 1.Januar 2004 wirksam werdenden Gesundheitsreform bereits jetzt im Rahmen eines Modellversuchs umgesetzt.
Das AOK-Modell sollte den Bonus-Wettbewerb unter den Krankenkassen beflügeln, könnte man meinen. Die Bahn-Betriebskrankenkasse aber hält gar nichts von solch einem Wettbewerb. Statt ein eigenes Belohnungssystem für gesundheitsbewusste Mitglieder zu entwickeln, schrieb sie an alle hessischen Arbeitgeber und beklagte, nur 8.800 Beschäftigte in sieben Betrieben kämen in den Genuss der niedrigeren Beiträge. Die anderen Firmen müssten mit ihren Beiträgen die Vergünstigungen finanzieren. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass das hessische Sozialministerium als Aufsichtsbehörde das Modell genehmigt habe. Die Bahn-BKK betreibe eine „seriöse Geschäftspolitik“ und biete „ein umfassendes Leistungspaket zu einem einheitlichen Preis“.
Als die AOK von der Bahn-Aktion hörte reichte sie beim Sozialgericht Frankfurt am Main Klage ein. Die Richter geben der klagenden Ortskrankenkasse Recht. Die Bahn-BKK habe den Eindruck erweckt, die AOK handele unseriös, und das Ministerium habe gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Sollten die Eisenbahner ihre Behauptungen aufrechterhalten, müssen sie mit einem Zwangsgeld von 25.000 Euro rechnen.
Und wer würde das Zwangsgeld bezahlen? Die Mitglieder über ihre Beiträge natürlich. Einen Vorteil hätten sie durch die Finanzierung der kruden Ideen einiger amoklaufender Kassenvorstände wohl kaum.
Peter Appuhn
physio.de
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