WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
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Mit geringen Beiträgen eine Grundsicherung gegen das Risiko Arbeitslosigkeit aufbauen - ein gelungenes Geschenk, das die Regierungsparteien den Selbstständigen im Februar 2006 bescherten. Eine wahre Flut von Anträgen schwappte daraufhin in die Arbeitsagenturen. Doch Grund zur Eile bestand nicht, hatte doch der Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.Dezember 2006 eingeräumt. Am 31. Mai dann aber kassierten SPD und Union ihr großzügiges Angebot. Unternehmer die vor dem 1. Januar 2004 bereits selbstständig tätig waren, sollten nicht mehr in den Genuss der Arbeitslosenversicherung kommen.
Von dem Handstreich überrumpelt, hofften viele Selbstständige auf die Gnade der Arbeitsagenturen und stellten dennoch ihre Anträge. Die Agenturen aber mussten die neue Gesetzeslage exekutieren und lehnten ab. So erging es auch dem Besitzer eines Betreuungsbüros. Selbstständig seit 2002, beantragte er im Juni 2006 die Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Die zuständige Arbeitsagentur lehnte den Antrag ab und der Mann klagte.
Mit deutlichen Worten rügten die Koblenzer Sozialrichter das Vorgehen der Volksvertreter. Sie dürften gesetzliche Ausschlussfristen nicht beliebig zurücknehmen, befand das Gericht. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sei dies nur möglich, wenn durch ein Weiterbestehen schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter drohten. Solche Nachteile aber seien nicht einmal ansatzweise ersichtlich, erklärte das Gericht. Mit der Fristsetzung sei ein besonderer Vertrauenstatbestand geschaffen worden. Der Bürger stelle sich auf solche Regelungen ein. Somit hätte sich der Gesetzgeber einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz geleistet und den Vertrauensschutz verletzt. Das überraschende Vorziehen des Inkrafttretens sei zudem "entweder unfreiwillig komisch oder bewusst verschleiernd", rügten die Richter den Handstreich der Abgeordneten.
Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug und es bleibt zu hoffen, dass sich die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes dem eindeutigen Urteil aus Koblenz anschließen. Für langjährige Praxisbesitzer und freie Mitarbeiter sind die Chancen auf eine nachträgliche Anerkennung abgelehnter Versicherungsanträge jedenfalls deutlich gestiegen.
Peter Appuhn
physio.de
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