Wir suchen aufgeweckte, innovative
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Am Geld brauchte der Wunsch bisher nicht scheitern. Umschulungen werden von den Arbeitsagenturen gefördert. Ab 1. Januar 2005 allerdings müssen Umsteiger nach anderen Finanzquellen Ausschau halten. Gefördert werden dann nur zwei Ausbildungsjahre. Für dreijährige Lehrgänge gilt nur noch bis Ende dieses Jahres eine Ausnahmereglung. Zukünftig sollen eigentlich die Bundesländer für die Finanzierung des letzten Abschnitts sorgen. Die aber haben kein Geld oder wollen für die Ausbildungsförderung keine zusätzlichen Mittel bereitstellen.
Der Bundesrat hat deshalb eine Gesetzesinitiative gestartet, um die im Sozialgesetzbuch III festgelegte Ausnahmeregelung aufzuheben. Die Förderung durch die Arbeitsverwaltung soll nach dem Willen der Ländervertretung auf Dauer festgeschrieben werden. Die Arbeitsagenturen sollten das „langjährige Fördervolumen dafür wieder herstellen.“ Denn es sei kaum damit zu rechnen, dass die Haushaltslage der Länder in absehbarer Zeit eine Erhöhung der Schuletats zulasse.
Auch im Bundestag regt sich Widerspruch gegen den Wegfall der Förderung. Die Unionsfraktionen wollen die Befristung um ein Jahr verlängern. Bis gesichert ist, wer für die Finanzierung des dritten Jahres aufkommt müsse die alte Förderung beibehalten werden. Sonst könnten sich nur wenige Schüler die nicht unerheblichen Ausbildungskosten leisten. Die Abgeordneten von CDU und CSU befürchten auch, dass die Existenz vieler Schulen gefährdet und die „Versorgung mit Arbeitskräften in den betroffenen Berufgruppen“ nicht mehr sichergestellt sei. Bund und Länder sollten ihre Finanzierungsstreitigkeiten beilegen und nicht auf dem Rücken der Betroffenen austragen.
Weiterbildungen sollen gegenüber Erstausbildungen um ein Drittel verkürzt werden, so der grundsätzliche Wille des Gesetzgebers. Dies ist der eigentliche Grund für das Auslaufen der Förderung. Die FDP-Fraktion will deshalb mit ihrer Gesetzesinitiative eine dauerhafte Festschreibung der Förderung für alle Gesundheitsberufe erreichen. Berufsgesetze und EU-Richtlinien würden eine Verkürzung der Ausbildungszeiten für Gesundheitsfachberufe nicht zulassen, argumentieren die Liberalen. Sie verweisen auf die hohe Zahl von Umschülern, die sich eine Ausbildung mit eigenen Mitteln nicht finanzieren kann.
Erfolg werden die Oppositionsparteien und der Bundesrat mit ihren Vorstößen wohl nicht haben. Die letzte Sitzungswoche des Bundestags in diesem Jahr ist am vergangenen Freitag zu Ende gegangen. Das Thema Ausbildungsförderung fand keinen Platz auf der Tagesordnung. Doch auch eine Abstimmung hätte den Wegfall der Unterstützung nicht verhindern können. SPD und Grüne wollen eine Gesetzesänderung nicht mitragen. Seit 1998 sei bekannt, dass die Übergangerseglung für die dreijährige Förderung Ende 2004 ausläuft. Jetzt sei es Aufgabe der Länder die Schüler zu unterstützen, deren Ausbildungen aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht gekürzt werden können.
Die neuen Bestimmungen sind tückisch. Wer am 1. Januar 2005 eine Umschulung zum Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden beginnen möchte, muss bereits zum Beginn der Ausbildung nachweisen, wie er das dritte Ausbildungsjahr zu finanzieren gedenkt. Nur dann kann die Arbeitsverwaltung die Förderung für die ersten beiden Jahre übernehmen. So ist jetzt schon abzusehen, dass sich die Schülerzahlen ab dem nächsten Jahr deutlich verringern werden.
Peter Appuhn
physio.de
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