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Auf ein Neues: Präventionsgesetz
Eckpunkte zum Gesetzentwurf gleichen den gescheiterten Plänen der rot-grünen Regierung.
19.09.2007 • 0 Kommentare

Sang- und klangvoll in Bundestag und Bundesrat zerfleddert versank es in den Wirren der Wahl 2005 - das Präventionsgesetz. Nun soll es auferstehen. Die Beamten im Bundesgesundheitsministerium scheinen sich die Arbeit leicht gemacht zu haben. Das geplante Gesetz beruht im Wesentlichen auf dem Text des von den damals opponierenden Unionsparteien abgelehnten Entwurfs. Dies zeigen nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" die noch nicht veröffentlichten Eckpunkte des Präventionsgesetzes.

Prävention soll zu einer eigenständigen Säule im Gesundheitswesen ausgebaut werden. 350 Millionen Euro werden dafür aus den Töpfen der Sozialversicherungen fließen. Das wären immerhin 100 Millionen Euro mehr als im alten Gesetz der rot-grünen Regierung vorgesehen. Wieder soll eine Stiftung die Gesundheitsförderung regeln. Allerdings gibt es ein wenig Namenskosmetik. Ursprünglich sollte die Stiftung "Prävention und Gesundheitsförderung" heißen. Jetzt ist "Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention" vorgesehen.

Auch die Verteilung der Finanzierungslasten für künftige Präventionsaktivitäten orientiert sich am früheren Gesetzentwurf. 250 Millionen Euro soll die gesetzliche Krankenversicherung beisteuern. Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherungsträger müssen gemeinsam 100 Millionen Euro aufbringen. Nach den Ministeriumsplänen sollen sich die privaten Krankenversicherer mit einer Sonderabgabe an den Kosten der Gesundheitsförderung beteiligen. Zweck der Stiftung wird es sein, Präventionsziele zu entwickeln, Qualitätsstandards festzulegen, Kampagnen zu organisieren und Modellvorhaben auf den Weg zu bringen.

Die Eckpunkte des geplanten Gesetzes werden wohl noch für einigen Streit in der Koalition sorgen, waren es doch gerade die Finanzierung und das Stiftungsmodell, die das Vorhaben 2005 zu Fall brachten. Damals hatten die unionsregierten Bundesländer den Entwurf vor allem deshalb abgelehnt, weil sie die Finanzierung der Präventionsmaßnahmen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sahen, die nicht allein von der Sozialversicherung getragen werden dürfte. Außerdem bemängelten die Ländervertreter die Bürokratievermehrung und die überwiegenden Zuständigkeiten des Bundes.

Möglichen neuen Kontroversen sieht Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gelassen entgegen. Sie will das Präventionsgesetz noch in diesem Jahr in den Bundestag einbringen.



Peter Appuhn
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