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Weiterentwicklung in einer
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Bei uns findest du mehr als nur
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Die Vertreter der Physiotherapieverbände IFK, VDB, VPT, ZVK, des Ergotherapieverbands DVE, des Logopädenverbands dbl und des Sprachtherapeutenverbands DBS mussten sich die Auffassung der Rechtsabteilung des VdAK anhören. Mit der "Konkretisierung in § 91 Abs. 6 SGB V" seien die Therapeuten verpflichtet, die Verordnungen "formal" und "inhaltlich" zu prüfen, erklärte der Ersatzkassenverband. Um dem Gesetzesauftrag Genüge zu tun, müssten unter Beachtung des Abschnitts VI, Ziffer 22 der Heilmittelrichtlinien (HMR) alle "erforderlichen" Angaben auf der Verordnung vermerkt sein. Die Inhaltsprüfung soll sich an den HMR-Vorgaben der Ziffer 24 des Abschnitts VI orientieren. Ob etwa die kataloggetreue Behandlungsmenge oder die Zeitangabe bei Manueller Lymphdrainage – nach den Vorstellungen der Ersatzkassen sind die Therapeuten in der Verantwortung. Und weil sie nun schon mal alle beieinander saßen, wollte der VdAK gleich Nägel mit Köpfen machen. Die Prüfpflicht sollte auch rahmenvertraglich festgelegt werden.
Wie wir aus Teilnehmerkreisen des Workshops erfuhren, hatte der VdAK schon eine Strategie entwickelt, falls die Berufsverbände sich nicht auf eine Prüfvereinbarung einlassen. Dann würden die Ersatzkassen die Abrechnungen verstärkt auf die HMR-Kompatibilität hin kontrollieren. Im offiziellen Teil der Veranstaltung waren sich die Verbandsvertreter einig: Da machen wir nicht mit.
In der Pause aber wankte die Einheitsfront. Vor allem der ZVK hätte dafür plädiert, den VdAK nicht gänzlich unverrichteter Dinge ziehen zu lassen, berichteten die Gewährsleute. Schließlich sei ein Zweischrittverfahren vorgeschlagen worden: ZVK-Geschäftsführer Heinz Christian Esser sowie jeweils ein Abgesandter des dve und des DBS sollten mit einer gleichgroßen VdAK-Gruppe am 18. Dezember im Hause des ZVK darüber verhandeln, welche Prüfpflichten vielleicht doch vereinbart werden können. Im Januar würden sich dann wieder alle gemeinsam, dieses Mal beim VdAK in Siegburg, zu konkreten Verhandlungen über einen Prüfrahmenvertrag versammeln.
Peter Appuhn
physio.de
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