Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
- Überraschungsgutachten vor Europäischem Gerichtshof
(mit Begründung und Hintergrund) =
Luxemburg, 22. Oktober (AFP) - Im Streit um die Kostenerstattung für
Arztbehandlungen im Ausland zeichnet sich eine Überraschung beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ab. In einem am Dienstag vorgelegten
Rechtsgutachten erklärte Generalanwalt Damáso Ruiz-Jarabo, Krankenkassen
dürften solche Behandlungen von einer Zustimmung abhängig machen, wenn nach
dem nationalen Gesundheitssystem die Behandlung als so genannte Sachleistung
direkt von den Krankenkassen bezahlt wird. Dies trifft in Deutschland zu. Das
abschließende Urteil wird für das kommende Frühjahr erwartet. Der EuGH ist
dabei nicht an das Gutachten gebunden, folgt den Generalanwälten aber in den
aller meisten Fällen.(Az: C-385/99)
Konkret ging es vor dem EuGH um zwei Fälle aus den Niederlanden. Eine
Versicherte nutzte ihren Urlaub in Deutschland, um zum Zahnarzt zu gehen.
Einer Weiteren waren die Wartezeiten für eine Kniegelenks-Spiegelung im
eigenen Land zu lang, sie begab sich daher für den Eingriff nach Belgien. Eine
Genehmigung ihrer Krankenkasse holten sie sich vorher nicht ein, wollen aber
das Geld von ihnen zurückerstattet haben. Auch nach deutschem Recht ist eine
solche Genehmigung erforderlich, abgesehen von Notfällen und Erkrankungen im
Ausland.
Im Juli 2001 hatte der EuGH den Genehmigungsvorbehalt der Kassen für
Krankenhausbehandlungen gebilligt. Für ambulante Arztbesuche hatten dagegen
1998 Fälle aus Luxemburg auch in Deutschland für Aufsehen gesorgt, weil der
EuGH hier den Genehmigungsvorbehalt als rechtswidrig verwarf. In Luxemburg
besteht allerdings kein Sachleistungsprinzip, vielmehr werden die Kosten einer
Arztbehandlung gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Beim niederländischen Sachleistungsprinzip wertete Generalanwalt
Ruiz-Jarabo den Genehmigungsvorbehalt zwar ebenfalls als Eingriff in den
freien Dienstleistungsverkehr. Dieser sei aber gerechtfertigt, um auf
nationaler Ebene die Gesundheitsversorgung planen zu können und um das
finanzielle Gleichgewicht des Gesundheitssystems nicht zu gefährden. Dies
würde dann auch für Deutschland gelten. Im Falle eines Urteils im Sinne des
Generalanwalts hätten also auch die gesetzlichen Krankenkassen hierzulande
künftig die Möglichkeit, vorher nicht genehmigte Behandlungen im Ausland auch
nicht zu zahlen.
xmw/jes
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