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Rückenschmerzen
Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beschließt neues Disease-Management-Programm (DMP) für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen.
Die Versorgung chronischer Erkrankungen stellt die Institutionen des Gesundheitswesens vor eine besondere Herausforderung. Häufig sind mehrere Professionen an der Behandlung der Patienten beteiligt und sollten dabei möglichst koordiniert zusammenarbeiten. Um die Qualität dieser sogenannten sektorenübergreifenden Versorgung zu verbessern, wurden bereits zu mehreren Krankheitsbildern (z.B. Asthma, Diabetes und Brustkrebs) DMPs entwickelt. Krankenkassen können dafür separate Verträge mit Ärzten oder Krankenhäusern abschließen. Inhalte eines DMP sind:
- geeignete medizinische Behandlungsverfahren nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft
- Koordination der beteiligten Leistungserbringer
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Schulung der Leistungserbringer und Versicherten
- Vorgaben zu Dokumentation und Evaluation
Ende April hat der G-BA nun ein neues DMP zur Behandlung von Patienten mit unspezifischen chronischen Rückenschmerzen beschlossen. Die darin enthaltenen Vorgaben zu medizinischen Behandlungsverfahren basieren auf einer vorangegangenen Leitlinienrecherche des Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Entwicklung des sogenannten „DMP Rücken“ wurde bereits im Jahr 2013 begonnen und stand unter starker politischer Beobachtung. Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser haben die Inhalte des neuen Programms im Vorfeld heftig kritisiert. Die mitwirkenden Institutionen konnten sich trotz guter Evidenzlage nicht auf gemeinsame Therapieziele und Maßnahmen einigen.
Insgesamt konzentrieren sich die Inhalte des DMP hauptsächlich auf das ärztliche Vorgehen. Es werden zwar einige Therapieverfahren aufgeführt (KG-Gerät, KG im Bewegungsbad, Ergotherapie), eine genauere Beschreibung der oben genannten Aspekte für physio- oder ergotherapeutische Maßnahmen fehlt allerdings. Dafür gibt es eine lange Liste an Therapieverfahren, die nicht zum Einsatz kommen sollen (z.B. Traktionsbehandlung, Bettruhe oder Orthesen). Auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ärztlichem und therapeutischem Personal wird in diesem Zusammenhang nicht näher spezifiziert (die zu verordnenden Therapiemaßnahmen legt der Arzt fest, „gegebenenfalls auch in Absprache mit weiteren Leistungserbringern“).
Der Beschlusstext wird nun zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt. Falls dort keine Einwände vorliegen, kann das neue DMP für den chronischen Rückenschmerz im nächsten Quartal in Kraft treten. Neben dem DMP Rücken sind bereits drei weitere neue Programme zu den Krankheitsbildern Depression, Osteoporose und rheumatoide Arthritis geplant.
Warum ist der Zeitfaktor nicht genau definiert? Wie lange darf der Zeitraum zwischen Diagnose und erster Therapieeinheit sein?1Woche, 4 Wochen, 3 Monate? Ein schneller Ersttermin, und auch die darauffolgenden sind doch von großer Bedeutung. Sonst ist doch alles nur graue Theorie, und damit sinnlos.
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Warum ist der Zeitfaktor nicht genau definiert? Wie lange darf der Zeitraum zwischen Diagnose und erster Therapieeinheit sein?1Woche, 4 Wochen, 3 Monate? Ein schneller Ersttermin, und auch die darauffolgenden sind doch von großer Bedeutung. Sonst ist doch alles nur graue Theorie, und damit sinnlos.
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kvet schrieb:
Warum ist der Zeitfaktor nicht genau definiert? Wie lange darf der Zeitraum zwischen Diagnose und erster Therapieeinheit sein?1Woche, 4 Wochen, 3 Monate? Ein schneller Ersttermin, und auch die darauffolgenden sind doch von großer Bedeutung. Sonst ist doch alles nur graue Theorie, und damit sinnlos.
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- geeignete medizinische Behandlungsverfahren nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft
- Koordination der beteiligten Leistungserbringer
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Schulung der Leistungserbringer und Versicherten
- Vorgaben zu Dokumentation und Evaluation
Ende April hat der G-BA nun ein neues DMP zur Behandlung von Patienten mit unspezifischen chronischen Rückenschmerzen beschlossen. Die darin enthaltenen Vorgaben zu medizinischen Behandlungsverfahren basieren auf einer vorangegangenen Leitlinienrecherche des Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Entwicklung des sogenannten „DMP Rücken“ wurde bereits im Jahr 2013 begonnen und stand unter starker politischer Beobachtung. Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser haben die Inhalte des neuen Programms im Vorfeld heftig kritisiert. Die mitwirkenden Institutionen konnten sich trotz guter Evidenzlage nicht auf gemeinsame Therapieziele und Maßnahmen einigen.
Insgesamt konzentrieren sich die Inhalte des DMP hauptsächlich auf das ärztliche Vorgehen. Es werden zwar einige Therapieverfahren aufgeführt (KG-Gerät, KG im Bewegungsbad, Ergotherapie), eine genauere Beschreibung der oben genannten Aspekte für physio- oder ergotherapeutische Maßnahmen fehlt allerdings. Dafür gibt es eine lange Liste an Therapieverfahren, die nicht zum Einsatz kommen sollen (z.B. Traktionsbehandlung, Bettruhe oder Orthesen). Auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ärztlichem und therapeutischem Personal wird in diesem Zusammenhang nicht näher spezifiziert (die zu verordnenden Therapiemaßnahmen legt der Arzt fest, „gegebenenfalls auch in Absprache mit weiteren Leistungserbringern“).
Der Beschlusstext wird nun zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt. Falls dort keine Einwände vorliegen, kann das neue DMP für den chronischen Rückenschmerz im nächsten Quartal in Kraft treten. Neben dem DMP Rücken sind bereits drei weitere neue Programme zu den Krankheitsbildern Depression, Osteoporose und rheumatoide Arthritis geplant.
Hier finden Sie die Pressemitteilung und den Beschlusstext des G-BA.
Catrin Heinbokel / physio.de
DMPRückenschmerzenG-BAOsteoporose
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kvet schrieb:
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