Als moderne Ergo- und
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Leider scheint dieser Antrag wenig Aussicht auf Erfolg zu haben. Denn sowohl das SPD-geführte Kultusministerium als auch der in der der Debatte für die SPD sprechende Abgeordnete Uwe Schwarz stehen auf dem Standpunkt: Dies sei nicht ihr Beritt. Schwarz wörtlich: „Für Physiotherapeuten ist das Land gar nicht zuständig. Das Land ist nach unserem Schulgesetz ausschließlich für Ergotherapeuten zuständig. Für Logopäden und Physiotherapeuten gilt Bundesrecht.“
Eine These, die zunächst erst einmal erstaunt. Wird nicht seit Jahr und Tag in den Schulen der Republik gelehrt: Kultusangelegenheiten sind Ländersache? Eine Ansicht, die auch vom Bundesministerium für Gesundheit in Berlin geteilt wird. „Für das Thema Schulgeld sind aufgrund der Kultushoheit der Länder ausschließlich die Bundesländer zuständig. Der Bund hat diesbezüglich keine Kompetenzen.“ So die zuständige Mitarbeiterin aus dem Referat L 7.
Auf Grund welchen Gesetzes kommen die Sozialdemokraten in Hannover dann zu ihrer ganz und gar gegenteiligen Sichtweise? Die Antwort: Das Grundgesetz.
Und jetzt wird es für den ein oder anderen Therapeuten eventuell etwas juralastig. Konkret rekurrieren sowohl Herr Schwarz als auch das Landesministerium auf Art 74 Abs. 1 Nr. 19 des Grundgesetzes in dem die sog. „konkurrierende Gesetzgebung“ geregelt ist. Das bedeutet: Grundsätzlich sind erst einmal die Länder zuständig, der Bund darf sich aber darüber hinwegsetzen und die Gesetzgebungsgewalt an sich ziehen.
Im Falle der Ausbildung hat er dies mit dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MphG) vom 26. Mai 1994 auch getan. Niedersachsen steht also jetzt auf dem Standpunkt, wenn der Bund schon über die Ausbildung bestimmt, dann soll er am besten auch gleich noch für weiteres zuständig sein, z.B. die Schulgeldfreiheit für angehende Physiotherapeuten. Ob sie auch soweit gehen, dem Bund die Hoheit über das Anerkennungsverfahren für private Physiotherapie-Schulen zu übertragen, war nicht zu erfahren.
Ganz wohl scheint den Genossen bei ihrer Argumentationslinie aber augenscheinlich nicht zu sein. So haben sie zum Beispiel schon im Koalitionsvertrag vereinbart, „dass Schulgeldzahlungen einer Berufswahl nicht im Wege stehen“ dürfen. Und diese„Kostenübernahme soll auch für Berufe der genannten Berufsgruppen gelten, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen.“ Und auch auf Nachfrage von physio.de schreibt das Landesministerium, dass die „Realisierung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen […] nach derzeitigen Planungen für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen“ ist.
Worin nun die Ursache für diese, den einfachen Therapeuten leicht verwirrende Dialektik beim Thema Schulgeldfreiheit für Physiotherapeuten bei den Sozialdemokraten liegt, darüber läßt sich nur mutmaßen. Vielleicht liegt es auch ganz profan am Urheber des Antrages.
Antragssteller ist die AfD.
Friedrich Merz / physio.de
Anmerkung:
Der Einfachheit halber bezieht sich der im Artikel geschilderte Sachverhalt ausschließlich auf die 24 Schulen in Niedersachsen, welche nicht an ein Krankenhaus angegliedert sind und Schulgeld erheben.
SchulgeldNiedersachsenSPD
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vdv schrieb:
Also in Wuppertal ist das Schulgeld weggefallen! NRW scheint zu funktionieren, also sollten die Ausbildungswilligen aus Niedersachsen einen Umzug nach NRW in Betracht ziehen.
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michael933 schrieb:
Vielleicht sollte die AfD beantragen Physiotherapeuten unbedingt nur weisungsgebunden arbeiten zu lassen. Oder auf keinen Fall die Grundlohnsumme dauerhaft zu kippen und die Vergütungen nicht zu erhöhen. Das würde die Chancen erhöhen, dass die anderen Parteien aus Prinzip diese durchwinken.
Schleswig-Holstein schafft Schulgeld f
ha-vey
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ha-vey schrieb:
na endlich...
Schleswig-Holstein schafft Schulgeld f
ha-vey
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