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Schiedsverfahren mit der AOK-Sachsen-Anhalt beendet
Schiedsverfahren in Sachsen-Anhalt offiziell beendet
Physiotherapeuten dürfen nun bei der AOK Sachsen-Anhalt rund 32 Prozent mehr abrechnen.
22.08.2018 • 13 Kommentare

Bereits seit mehreren Monaten zieht sich der Streit zwischen den physiotherapeutischen Berufsverbänden IFK, VDB, VPT, Physio-Deutschland und der AOK Sachsen-Anhalt hin. Nachdem im Juli ein Schiedsverfahren eingeleitet wurde kam es nun zu einer Entscheidung durch die eingesetzte Schiedsperson.

Der Schiedsspruch sieht eine Vergütungssteigerung von ca. 32 Prozent vor, die rückwirkend zum 01. Juli 2018 in Kraft tritt. Damit wird das Preisniveau physiotherapeutischer Leistungen bei AOK-Patienten an das der Ersatzkassen angeglichen. Die neuen Preise gelten allerdings zunächst nur bis zum 30. Juni 2019. Dann muss wieder neu verhandelt werden.

Das Ergebnis dürfte nicht nur den Physiotherapeuten in Sachsen-Anhalt Mut machen. Auch die Berufsverbände IFK, VDB, VPT und Physio-Deutschland gehen gestärkt aus dem Schiedsspruch hervor. Das Verfahren in Sachsen-Anhalt verdeutlicht, wie wichtig der Schulterschluss der Verbände und eine konstruktive Zusammenarbeit ist, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Die nächsten Verhandlungen mit der IKK gesund plus stehen nämlich bereits in absehbarer Zeit an.

Kommentar der Redaktion:
Liest man hierzu eine offizielle Pressemeldung der AOK Sachsen-Anhalt von Ende Juni, befällt den interessierten Beobachter des langen und zähen Verhandelns mindestens ein gewisses Maß an Befremdung.

Catrin Heinbokel / physio.de

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AOKSchiedsverfahrenSachsen-Anhalt


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ali
24.08.2018 08:32
Warten wir s mal ab, unsere AN sind jedenfalls zufrieden....
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Warten wir s mal ab, unsere AN sind jedenfalls zufrieden....
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ali schrieb:

Warten wir s mal ab, unsere AN sind jedenfalls zufrieden....

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tom1350
28.08.2018 16:03
@Gert Winsa

Laut ZVK wären rein rechnerisch bei den 32% Vergütungssteigerung Gehaltssteigerungen von ca. 45% drin, bei 50% Personalkostenanteil am Gesamtumsatz. Höhere Mathematik ;-)
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@Gert Winsa
Laut ZVK wären rein rechnerisch bei den 32% Vergütungssteigerung [b] Gehaltssteigerungen von ca. 45% [/b] drin, bei 50% Personalkostenanteil am Gesamtumsatz. Höhere Mathematik ;-)
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tom1350 schrieb:

@Gert Winsa

Laut ZVK wären rein rechnerisch bei den 32% Vergütungssteigerung Gehaltssteigerungen von ca. 45% drin, bei 50% Personalkostenanteil am Gesamtumsatz. Höhere Mathematik ;-)

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