Gesucht werden
Physiotherapeut*Innen in Teil- oder
Vollzeit und hiermit möchten wir
uns bei DIR bewerben.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen sind wir sehr
flexibel.
Wir sind aktuell ein Team von vier
Physiotherapeut/innen und einer
Praxisorganisatorin in Voll- und
Teilzeit in einer renommierten
Praxis im Ortskern von Kriftel, 15
Autominuten westlich von Frankfurt.
Wir bauen auf ...
Physiotherapeut*Innen in Teil- oder
Vollzeit und hiermit möchten wir
uns bei DIR bewerben.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen sind wir sehr
flexibel.
Wir sind aktuell ein Team von vier
Physiotherapeut/innen und einer
Praxisorganisatorin in Voll- und
Teilzeit in einer renommierten
Praxis im Ortskern von Kriftel, 15
Autominuten westlich von Frankfurt.
Wir bauen auf ...
Jedoch: jeden einzelne Euro, den ein Praxisinhaber bei der Steuer spart, muss er schon nicht anderswo mit viel Aufwand verdienen. Und so könnte evtl. manch selbstständiger Heilmittelerbringer von einem Urteil des Finanzgerichtes Sachsen-Anhalt profitieren.
Im Kern ging es hierbei um die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers eines Logopäden. Seit einigen Jahren können nämlich Heilmittelerbringer i. d. R. eben dieses nicht mehr von der Steuer absetzen.
Die entscheidenden Punkte für das Finanzgericht nun in diesem Falle für den Heilmittelerbringer zu entscheiden waren:
- Zwischen Wohnung und Arbeitsplatz des Logopäden lagen 47 km, und es war ihm daher nicht zumutbar außerhalb der Öffnungszeit in die Praxis zu fahren.
- Der Praxisinhaber hatte keinen adäquaten Büroarbeitsplatz innerhalb der Praxis und so konnte er aus Datenschutzgründen wichtige Büroarbeiten (z.B. Lohnabrechnungen) nicht in der Praxis erledigen.
Dieses Urteil (Az. 4 K 362/15) ging allerdings in Revision und ist jetzt unter dem Aktenzeichen III R 9/16 beim Bundesfinanzhof anhängig.
Es könnte also für selbstständige Heilmittelerbringer durchaus sinnvoll sein, ihre Steuerveranlagungen mittels eines Einspruches offenzuhalten, um so ggf. später von einem positiven Urteil des Bundesfinanzhofes zu profitieren.
Friedrich Merz / physio.de
Steuern
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