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Alles rechtens?
GKV-Spitzenverband lässt Präventionsgesetz prüfen.
22.01.2016 • 4 Kommentare

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weigert sich, für die Entwicklung von Präventionsprogrammen den Betrag von 31 Millionen Euro zu zahlen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht aufsichtsrechtlich dagegen vor. Und der Verband? Lässt das Präventionsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen.

Zum Hintergrund: Nach dem Präventionsgesetz sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, sich per Umlage über den GKV-Spitzenverband an der Finanzierung von rund 30 Personalstellen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu beteiligen. Die BZgA als Behörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) entwickelt im Auftrag der GKV Konzepte für die Prävention in Lebenswelten. Der GKV-Spitzenverband teile die Ziele des Präventionsgesetzes, sagte Pressesprecher Florian Lanz. Besonders die Stärkung der Primärprävention und der Setting-Ansatz seien Ziele, die Politik und GKV-Spitzenverband gemeinsam verfolgten. Der Anfang Dezember veröffentlichte Präventionsbericht belege das Präventionsengagement der gesetzlichen Krankenversicherung "eindrucksvoll": Um zehn Prozent seien die Präventionsausgaben im Jahr 2014 gegenüber 2013 gestiegen.

Der GKV-Spitzenverband bezweifelt jedoch die Rechtmäßigkeit dieser Vorgabe - und sperrt dafür vorgesehene Beitragsgelder. "Allerdings", wendete Lanz ein, "gibt es eine Vorgabe im Präventionsgesetz, die mit grundlegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln behaftet ist: die im § 20a SGB V neu festgelegte gesetzliche Verpflichtung, dass der GKV-Spitzenverband jährlich über 30 Millionen Euro an die BZgA für Präventionsprojekte überweisen muss. Hier wird per Gesetz vorgegeben, dass Beitragsgelder der Sozialversicherung an eine staatliche Behörde zu zahlen sind." Deshalb muss laut dem Pressesprecher der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands die Rechtmäßigkeit dieser Vorgabe zur Weitergabe von Beitragsgeldern an eine staatliche Behörde auf dem Rechtsweg überprüfen lassen. Vor diesem Hintergrund habe der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 den Vorstand beauftragt, "rechtliche Schritte zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 20a SGB V in der Fassung des Präventionsgesetzes einzuleiten". Gleichzeitig habe der Rat beschlossen, den im Haushaltsplan vorgesehenen Beitrag zur BZgA in Höhe des Betrags von 0,45 Euro je Versicherten sperren zu lassen.

NUR / physio.de

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GKV-SpitzenverbandPräventionsgesetz


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Papa Alpaka
22.01.2016 02:40
Nun schauen wir mal ob die BZgA wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig arbeitet :)
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Nun schauen wir mal ob die BZgA wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig arbeitet :)
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Papa Alpaka schrieb:

Nun schauen wir mal ob die BZgA wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig arbeitet :)

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Norbert Meyer
22.01.2016 09:05
26 Jahre Einheit Deutschland,schon so lange geht der Hick Hack und mir des Gepläre um die "PRÄVENTION" auf den S.............!

Münchhausen war gar nichts dagegen, armes Deutschland, nur die Vielsager leben alle vom Steuerzahler !

:OO)
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26 Jahre Einheit Deutschland,schon so lange geht der Hick Hack und mir des Gepläre um die "PRÄVENTION" auf den S.............! Münchhausen war gar nichts dagegen, armes Deutschland, nur die Vielsager leben alle vom Steuerzahler ! :OO)
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Gnulda
26.01.2016 14:33
Es gäbe eine gute Lösung. Sie heißt: Art. 25 GG vollständig in Sozialgesetzbuch umsetzen,
und nicht nur über ICD und ergänzend ICF reden,
sondern für alle akademischen und nicht akademischen Gesundheitsdienstleister die internationale Standard-Diagnose in Auftrag, Leistung und Vergütung der Arbeit packen.
Dann könnte das Gesäusel um unklar definierte Prävention zurückzufahren sein.
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Es gäbe eine gute Lösung. Sie heißt: Art. 25 GG vollständig in Sozialgesetzbuch umsetzen, und nicht nur über ICD und ergänzend ICF reden, sondern für alle akademischen und nicht akademischen Gesundheitsdienstleister die internationale Standard-Diagnose in Auftrag, Leistung und Vergütung der Arbeit packen. Dann könnte das Gesäusel um unklar definierte Prävention zurückzufahren sein.
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Gnulda schrieb:

Es gäbe eine gute Lösung. Sie heißt: Art. 25 GG vollständig in Sozialgesetzbuch umsetzen,
und nicht nur über ICD und ergänzend ICF reden,
sondern für alle akademischen und nicht akademischen Gesundheitsdienstleister die internationale Standard-Diagnose in Auftrag, Leistung und Vergütung der Arbeit packen.
Dann könnte das Gesäusel um unklar definierte Prävention zurückzufahren sein.

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Norbert Meyer schrieb:

26 Jahre Einheit Deutschland,schon so lange geht der Hick Hack und mir des Gepläre um die "PRÄVENTION" auf den S.............!

Münchhausen war gar nichts dagegen, armes Deutschland, nur die Vielsager leben alle vom Steuerzahler !

:OO)

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simona
05.02.2016 20:42
Was heisst das im Klartext bitte? Ich verstehe kein Wort?
Was passiert mit den Präventionskursen nach § 20....?
Hat dies auch etwas mit dem neuen Gesetz für das Betriebliche Gesundheitsmanagement zu tun - 500 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei, deshalb starten Firmen Präventionskurse in ihren Unternehmen.
Bitte gerne mal einen AufklärungsText für "Dummies"
vielen Dank!
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Was heisst das im Klartext bitte? Ich verstehe kein Wort? Was passiert mit den Präventionskursen nach § 20....? Hat dies auch etwas mit dem neuen Gesetz für das Betriebliche Gesundheitsmanagement zu tun - 500 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei, deshalb starten Firmen Präventionskurse in ihren Unternehmen. Bitte gerne mal einen AufklärungsText für "Dummies" vielen Dank!
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simona schrieb:

Was heisst das im Klartext bitte? Ich verstehe kein Wort?
Was passiert mit den Präventionskursen nach § 20....?
Hat dies auch etwas mit dem neuen Gesetz für das Betriebliche Gesundheitsmanagement zu tun - 500 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei, deshalb starten Firmen Präventionskurse in ihren Unternehmen.
Bitte gerne mal einen AufklärungsText für "Dummies"
vielen Dank!



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