physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Rhein Sieg Kreis

Ambulante Rehabilitation mit 5
Indikationen in Bonn- Alfter
zentral gelegen.
Indikationen Orthopädie,
Neurologie, Kardiologie,
Psychosomatik, Pneumologie
Physiotherapie in Einzel- und auch
Gruppentherapie .
Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
Outdoortherapie, Bewegungsbad,
Aquajogging
Ambulante Rehabilitation und
Heilmittelkunden.

Für jeden Standort gilt:
-Möglichkeit der 4 Tage Woche
- Option des Jobtickets oder
Jobfahrrad
-interne Fortbildungen,
Teammeetings, bezahlte
Dokumentation...
0
Präventionsgesetz würdigt Sport
DOSB begrüßt Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag.
06.07.2015 • 1 Kommentar

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßt das Präventionsgesetz und hält es für einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zum notwendigen Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention. Das Gesetz der Bundesregierung wurde kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

"Der deutsche Sport wird durch das nun verabschiedete Gesetz als professioneller, verlässlicher und anerkannter Partner für das Gesundheitssystem bestätigt. Mit seinen 98 Mitgliedsorganisationen, seinen über 90.000 Vereinen und seinen 8,6 Millionen ehrenamtlich und freiwillig Engagierten wird der DOSB weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Volksgesundheit leisten und ihn auf der Basis dieses Gesetztes noch steigern", erklärte DOSB-Vizepräsident Walter Schneeloch. Er verwies dabei auf die Erwähnung gesundheitsspezifischer Bewegungsangebote im Gesetzestext und auf spezielle Maßnahmen wie "Sport pro Gesundheit" und das "Rezept für Bewegung", die im Begründungsteil des Gesetzes gewürdigt werden.

Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass die Krankenkassen ihren Versicherten künftig Boni für die Teilnahme an praxisbewährten, gesundheitsförderlichen Angeboten wie das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens und qualitätsgesicherte Bewegungsangebote in vereinseigenen Fitnessstudios leisten können - selbst wenn es sich dabei nicht um zertifizierungsfähige Leistungen nach § 20 Absatz 5 handelt. Durch eine Stärkung der Prävention will das Gesetz lebensstilbedingte Volkskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Adipositas und Herz-Kreislauf-Schwächen eindämmen sowie Menschen zu einem gesunden Lebensstil mit ausreichend Bewegung animieren. Das Gesetz soll Grundlage sein, damit Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe aller Sozialversicherungsträger und aller relevanten Akteure in den Ländern und Kommunen ausgestaltet wird. Es ist jedoch nicht als eigenständiges Gesetz konzipiert, sondern integraler Bestandteil des Sozialgesetzbuches SGB V und bezieht sich besonders auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Das neue Präventionsgesetz sieht vor, die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung ab dem Jahr 2016 mehr als zu verdoppeln: von aktuell 3,09 Euro auf jährlich sieben Euro für jeden Versicherten. Folglich könnten die Krankenkassen künftig mindestens 490 Millionen Euro im Jahr für Prävention investieren. Hinzu kommt der Beitrag der Pflegekassen in Höhe von 21 Millionen Euro. Damit stehen künftig jährlich 511 Millionen Euro für gesundheitsfördernde Leistungen bereit. Auch sollen die Qualität von Präventionsmaßnahmen sichergestellt, Leistungen weiterentwickelt und das Zusammenwirken von Betrieblicher Gesundheitsförderung sowie Arbeitsschutz verbessert werden. Besonders kleine und mittelständische Betriebe sollen über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun.

NUR / physio.de

Mehr Lesen über

SportPräventionsgesetz


Es gibt 1 Beitrag
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tarzan
06.07.2015 12:34
Und was haben wir davon ?
1

Gefällt mir

Und was haben wir davon ?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Tarzan schrieb:

Und was haben wir davon ?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

Studie mit überraschend klarer Aussage
Sport während der Dialyse
Die Effekte eines intradialytischen Trainings bei PatientInnen mit chronischer Niereninsuffizienz.
29.11.2025 • Von M. Römhild
Videoanalyse
Endlich weniger Rerupturen von Kreuzbandplastiken?
Eine Evaluation von Faktoren zur Vorhersage des Wiederverletzungsrisikos bei Frauen.
14.10.2025 • Von M. Römhild
Psychologie und Therapie
Was motiviert wen?
Persönlichkeitseigenschaften beeinflussen, welche Belastungsformen als angenehm empfunden werden. ...
22.10.2025 • Von D. Bombien
Alle Artikel zum Thema

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns