WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
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"Der deutsche Sport wird durch das nun verabschiedete Gesetz als professioneller, verlässlicher und anerkannter Partner für das Gesundheitssystem bestätigt. Mit seinen 98 Mitgliedsorganisationen, seinen über 90.000 Vereinen und seinen 8,6 Millionen ehrenamtlich und freiwillig Engagierten wird der DOSB weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Volksgesundheit leisten und ihn auf der Basis dieses Gesetztes noch steigern", erklärte DOSB-Vizepräsident Walter Schneeloch. Er verwies dabei auf die Erwähnung gesundheitsspezifischer Bewegungsangebote im Gesetzestext und auf spezielle Maßnahmen wie "Sport pro Gesundheit" und das "Rezept für Bewegung", die im Begründungsteil des Gesetzes gewürdigt werden.
Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass die Krankenkassen ihren Versicherten künftig Boni für die Teilnahme an praxisbewährten, gesundheitsförderlichen Angeboten wie das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens und qualitätsgesicherte Bewegungsangebote in vereinseigenen Fitnessstudios leisten können - selbst wenn es sich dabei nicht um zertifizierungsfähige Leistungen nach § 20 Absatz 5 handelt. Durch eine Stärkung der Prävention will das Gesetz lebensstilbedingte Volkskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Adipositas und Herz-Kreislauf-Schwächen eindämmen sowie Menschen zu einem gesunden Lebensstil mit ausreichend Bewegung animieren. Das Gesetz soll Grundlage sein, damit Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe aller Sozialversicherungsträger und aller relevanten Akteure in den Ländern und Kommunen ausgestaltet wird. Es ist jedoch nicht als eigenständiges Gesetz konzipiert, sondern integraler Bestandteil des Sozialgesetzbuches SGB V und bezieht sich besonders auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Das neue Präventionsgesetz sieht vor, die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung ab dem Jahr 2016 mehr als zu verdoppeln: von aktuell 3,09 Euro auf jährlich sieben Euro für jeden Versicherten. Folglich könnten die Krankenkassen künftig mindestens 490 Millionen Euro im Jahr für Prävention investieren. Hinzu kommt der Beitrag der Pflegekassen in Höhe von 21 Millionen Euro. Damit stehen künftig jährlich 511 Millionen Euro für gesundheitsfördernde Leistungen bereit. Auch sollen die Qualität von Präventionsmaßnahmen sichergestellt, Leistungen weiterentwickelt und das Zusammenwirken von Betrieblicher Gesundheitsförderung sowie Arbeitsschutz verbessert werden. Besonders kleine und mittelständische Betriebe sollen über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun.
NUR / physio.de
SportPräventionsgesetz
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Tarzan schrieb:
Und was haben wir davon ?
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