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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen dafür, dass die Sozialversicherungsträger gemeinsam mit Ländern und Kommunen Vorsorge und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen gestalten können. Denn Prävention und Gesundheitsförderung müssen dort stattfinden, wo Menschen einen großen Teil ihrer Zeit verbringen, wie in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben und stationären Pflegeeinrichtungen. Zudem werden betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft und die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterentwickelt. Ferner werden wichtige Maßnahmen ergriffen, um Impflücken in allen Altersstufen zu schließen.
Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung eingebunden werden. Hierzu erhält die soziale Pflegeversicherung einen spezifischen Präventionsauftrag in stationären Pflegeinrichtungen. Pflegebedürftige, die zu Hause leben, und ihre Angehörigen haben schon heute die Möglichkeit, gesundheitsfördernde Angebote der Krankenkassen in Anspruch zu nehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention im Betrieb: Durch mehr Leistungen der Krankenkassen, eine verbesserte Beratung sowie eine engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz sollen deutlich mehr Beschäftigte auch in kleinen und mittleren Unternehmen mit Präventionsangeboten erreicht werden. Ferner sollen die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Vorsorge investieren. Dazu soll der Ausgabenrichtwert von derzeit 3,17 Euro auf sieben Euro je Versicherten und Jahr angehoben werden. Mit den neuen Leistungen der Pflegekassen im Umfang von rund 21 Millionen Euro stehen damit künftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primär-präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.
NUR / physio.de
PräventionPräventionsgesetz
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webpt schrieb:
Bei den therapeutischen Leistungserbringern muss also deutlich mehr gekürzt werden um vom Beitragszahler nicht mehr zu verlangen. Es müssen demzufolge deutlich weitergehende Vergütungskürzung- bzw. Abwendungsmechanismen her. Kassenarbeitsplatzschaffend ergibt sich somit weiterer Finanzbedarf für mehrere hundert üppigtarifvergütete Überwachungsangestellte.
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