Ab Oktober 2026, oder auch zu einem
späteren Zeitpunkt, suchen wir
Verstärkung für unser Team der
Praxis am Prinzregentenplatz in
München-Haidhausen.
Unser Behandlungsspektrum umfasst
alle Bereiche der klassischen
Physiotherapie, wobei nach Wunsch
auch neurologische Patienten
aufgenommen werden können. Wir
sind ein neues und engagiertes
Team, arbeiten im 30 Minuten-Takt
und haben ganztägig eine
Rezeptionistin, die uns vieles
Drumherum abnimmt.
Die Praxis liegt in Haidhausen ganz
in d...
späteren Zeitpunkt, suchen wir
Verstärkung für unser Team der
Praxis am Prinzregentenplatz in
München-Haidhausen.
Unser Behandlungsspektrum umfasst
alle Bereiche der klassischen
Physiotherapie, wobei nach Wunsch
auch neurologische Patienten
aufgenommen werden können. Wir
sind ein neues und engagiertes
Team, arbeiten im 30 Minuten-Takt
und haben ganztägig eine
Rezeptionistin, die uns vieles
Drumherum abnimmt.
Die Praxis liegt in Haidhausen ganz
in d...
Eine neue Knieprothese brauchte ein gesetzlich Krankenversicherter. Der Versorgungsantrag blieb liegen. Das Prüfverfahren war auch nach drei Wochen noch nicht abgeschlossen. Der Kniepatient gab die Prothese in Auftrag und berief sich auf die Drei-Wochen-Frist. So war es richtig, entschied das Sozialgericht. Weder hatte die Kasse den Leistungsantrag beurteilt, noch teilte sie einen hinreichenden Grund für die Fristüberschreitung mit. Der sich selbst bewilligte Antrag darf auch nicht nachträglich zurückgenommen werden. Allein der Zeitablauf macht ihn unumstößlich. Lediglich eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen kann den Drei-Wochen-Ausschluss auf fünf Wochen verlängern.
Auch Verordnungen außerhalb des Regelfalls bedürfen einer Prüfung, wenn die Kasse nicht auf das Verfahren verzichtet hat. Die Heilmittelrichtlinie fordert vier Wochen Geduld bis zur Stellungnahme des Krankenkasse. Das vorliegende Urteil aus Dessau fußt auf dem Sozialgesetzbuch V. Das Gesetz steht über der Richtlinie. Die Verkürzung der Prüfzeit scheint auch in diesen Fällen anwendbar zu sein.
Peter Appuhn
physio.de
GKVSozialgericht
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