Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
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Eine neue Knieprothese brauchte ein gesetzlich Krankenversicherter. Der Versorgungsantrag blieb liegen. Das Prüfverfahren war auch nach drei Wochen noch nicht abgeschlossen. Der Kniepatient gab die Prothese in Auftrag und berief sich auf die Drei-Wochen-Frist. So war es richtig, entschied das Sozialgericht. Weder hatte die Kasse den Leistungsantrag beurteilt, noch teilte sie einen hinreichenden Grund für die Fristüberschreitung mit. Der sich selbst bewilligte Antrag darf auch nicht nachträglich zurückgenommen werden. Allein der Zeitablauf macht ihn unumstößlich. Lediglich eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen kann den Drei-Wochen-Ausschluss auf fünf Wochen verlängern.
Auch Verordnungen außerhalb des Regelfalls bedürfen einer Prüfung, wenn die Kasse nicht auf das Verfahren verzichtet hat. Die Heilmittelrichtlinie fordert vier Wochen Geduld bis zur Stellungnahme des Krankenkasse. Das vorliegende Urteil aus Dessau fußt auf dem Sozialgesetzbuch V. Das Gesetz steht über der Richtlinie. Die Verkürzung der Prüfzeit scheint auch in diesen Fällen anwendbar zu sein.
Peter Appuhn
physio.de
GKVSozialgericht
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