ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir suchen für die Asklepios
Fachkliniken Brandenburg GmbH für
den Standort Lübben einen
Physiotherapeuten (w/m/d)
39 Std./ wöchentlich / Teilzeit
möglich
...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir suchen für die Asklepios
Fachkliniken Brandenburg GmbH für
den Standort Lübben einen
Physiotherapeuten (w/m/d)
39 Std./ wöchentlich / Teilzeit
möglich
...
Informationspflicht
Die therapeutische Aufklärung verlangt eine verständliche und umfassende Information über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien, ihren Wirkungen und eventuellen Risiken. Mit der wirtschaftlichen Informationspflicht müssen alle Gesundheitsberufe, auch Physiotherapeuten und andere Heilmittelberufe über zu erwartende Kosten informieren, wenn eine Leistung nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.
Einwilligung und Aufklärungspflicht
Es geht auch hier um Wirkungen, Risiken und Folgen, die durch Eingriffe und Maßnahmen entstehen können. Auch Behandlungsalternativen müssen zur Sprache kommen. Alles muss in einem persönlichen Gespräch erörtert werden. Ein Formblatt reicht nicht.
Dokumentation
Vollständig und sorgfältig auf Papier oder elektronisch muss eine Patientenakte geführt werden.
Einsichtnahme
Alle Aufzeichnungen über ihn darf der Patient in vollem Umfang und unverzüglich einsehen. Dazu gehört auch auf Verlangen des Betroffenen eine Abschrift oder Kopie der Akte gegen Kostenersatz.
Behandlungsfehler
Nur bei groben Behandlungsfehlern muss der Behandelnde nachweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist. In leichteren Fällen liegt die Nachweispflicht wie bisher beim Patienten.
Schadensersatz
Krankenkassen sind gehalten ihre Klientel bei der Durchsetzung von Forderungen gegen mutmaßliche Schadensverursacher zu unterstützen.
Bewilligung
Kuren, Hilfsmittel, Rehabilitationen – Maßnahmen, die von den Kassen zunächst bewilligt werden müssen, dürfen künftig bestimmte Zeiträume nicht überschreiten. Ein Sachbearbeiter darf sich maximal drei Wochen Zeit lassen, der Medizinische Dienst (MDK) hat fünf Wochen Zeit zur Bearbeitung eines Antrags. Wird die Frist überschritten, gilt die betreffende Leistung als genehmigt.
Patientenbeteiligung
Neben dem jetzt schon bestehenden Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss können Patientenvertreter nun auch an Beratungen zu den Bedarfsplänen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und in den Landesgremien zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen Stellung nehmen.
Die Opposition im Parlament und auch Selbsthilfeverbände beklagen ein "Ärzteschutzprogramm" und bemängeln den nicht vorgesehenen Entschädigungsfonds, mit dessen Hilfe zum Beispiel Opfer von Kunstfehlern ihre Rechte hätten durchsetzen können.
Peter Appuhn
physio.de
Patientenrechtegesetz
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