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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Immer häufiger machen Praxen mittlerweile von der Möglichkeit Gebrauch, den Krankenkassen diese Aufgabe überzuhelfen *. Konsequenz: Mittlerweile beschweren sich schon die Kostenträger über den Verwaltungsaufwand, den das mit sich bringt.
Forderung des VPTs
Zeit für den VPT sich diesbezüglich wieder einmal an die Politik (genauer an das Bundesgesundheitsministerium) zu wenden. Seine Forderung:
"Abschaffen der Zuzahlungspflicht für Physiotherapie!"
Er stößt damit ins selbe Horn wie letztes Jahr schon LOGO Deutschland und der BED (wir berichteten). Einen Konnex zu deren Forderung vom letzten Jahr bestätigte Thomas Ramm, Bundesgeschäftsführer des VPTs, nicht. Ramm im Gespräch mit unserer Redaktion: „Seit ich für den VPT arbeite, empfinde ich die unentgeltliche Inkassoleistung durch die Therapeuten als ungerecht!“ und auf die Frage nach seiner Einschätzung bzgl. der Erfolgsaussichten Ramm weiter „Man soll die Hoffnung nie aufgeben. Zurzeit ist viel im Fluss und die Politik ist durchaus auch gewillt, uns Therapeuten zu unterstützen.“
Nicht unterschlagen wollen wir, dass der VPT auch mit einer Modifizierung der Zuzahlungsregel hin zu einer Pauschale einverstanden wäre und anregt dies auch auf andere Heilmittelprofessionen auszudehnen.
Begründung
Zur Begründung seiner Forderung führt des VPT weiter aus:
Und daher
„Was dem Einen recht ist, ist dem Anderen billig“, sagt der Volksmund. Und warum sollte den Therapeuten etwas vorenthalten werden, was man Ärzten schon lange gestattet? Gerade jetzt, wo die Krankenkassen doch auch wahrnehmen, welche Bürokratie die Zuzahlungsregel verursacht.
Friedrich Merz / physio.de
* Kleiner Exkurs zur Rechtslage in puncto Zuzahlung Der §8 des Rahmenvertrages besagt:
Die Zuzahlung wird grundsätzlich am 1. Behandlungstag fällig. Bezahlt der Patient, ist ihm eine Quittung auszuhändigen, auf der auf einen Erstattungsanspruch für zu viel entrichtete Zuzahlung hingewiesen wird. Bezahlt der Patient nicht, hat der Therapeut ihn am Tag der 2. Behandlung schriftlich daran zu erinnern und eine Zahlungsfrist von 14 Tagen einzuräumen. Bezahlt der Patient in dieser Frist wiederum nicht, ist dies nicht mehr das Problem der Praxis, sondern der Krankenkasse. Die Praxis rechnet einfach die Bruttobeträge ab und die Krankenkasse holt sich dann die Zuzahlung von ihrem Versicherten. Wichtig ist für Selbstabrechner dann nur, bei der Abrechnung der Zuzahlung den Schlüssel 2 (2 = keine Zuzahlung trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung) zu verwenden.
ZuzahlungPraxisgebührVPTBMGBEDLogo Deutschland
Was macht dann die Krankenkasse?
Holt die sich das Geld von den Patienten zurück?
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Krankenhaus und Krankentransport wurde mir auch über die KK in Rechnung gestellt. Mal "zeitnah" von 1 Monat, mal später von 6 Monaten.
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von Anne schrieb:
Ich denke schon, dass die Zuzahlung dem Patienten in Rechnung gestellt wird.
Krankenhaus und Krankentransport wurde mir auch über die KK in Rechnung gestellt. Mal "zeitnah" von 1 Monat, mal später von 6 Monaten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Eindeutig ja. Deswegen beklagen die Kasse inzwischen auch den Verwaltungsaufwand.
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Brausebier schrieb:
Ja, die Schreiben dann den Patienten an und das Spiel geht von vorne los. Die ca. 25 € werden gleich 2 mal bürokratisch verbrannt. Hoch lebe der Vorgang!
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Halbtitan schrieb:
Was mich interessiert:
Was macht dann die Krankenkasse?
Holt die sich das Geld von den Patienten zurück?
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Wir rechnen 14tägig rd. 500 GKV-VO ab. Bei ca. 10% davon wird der Eigenanteil aktuell der Kostenträger in Rechnung gestellt. Tendenz steigend.😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Genau das tun wir inzwischen als Standard. Zahlt der Patient bei der ersten Behandlung nicht, bekommt er sofort eine Zuzahlungsaufforderung ausgehändigt. Ist diese bis zum Abschluss der Behandlungsserie nicht bezahlt worden, wird der Eigenanteil direkt mit der Abrechnung dem Kostenträger in Rechnung gestellt.
Wir rechnen 14tägig rd. 500 GKV-VO ab. Bei ca. 10% davon wird der Eigenanteil aktuell der Kostenträger in Rechnung gestellt. Tendenz steigend.😇
Bei der 3., 4., 5., 6. Behandlung - da fragt ihr ja den Patienten ob er das Geld dabei hat - dokumentiert ihr diese Frage auch oder dokumentiert ihr nur das was in Behandlung 1 und 2 passiert?
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Frage:
Bei der 3., 4., 5., 6. Behandlung - da fragt ihr ja den Patienten ob er das Geld dabei hat - dokumentiert ihr diese Frage auch oder dokumentiert ihr nur das was in Behandlung 1 und 2 passiert?
Daher wird beim Abrechnen der VO von der zuständigen Mitarbeiterin nur geprüft ob die Zuzahlungsaufforderung von der Buchhaltung auf "bezahlt" gestellt wurde. Ist das nicht der Fall, wird mit 2 Klicks in der Software das Ganze auf den Kostenträger "umgeschlüsselt".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Nö. Schließlich hat er die schriftliche Zuzahlungsaufforderung (ist im Grund nichts anderes als eine Rechung) mit 14tägigen Zahlungsfrist bekommen. Das sollte reichen.
Daher wird beim Abrechnen der VO von der zuständigen Mitarbeiterin nur geprüft ob die Zuzahlungsaufforderung von der Buchhaltung auf "bezahlt" gestellt wurde. Ist das nicht der Fall, wird mit 2 Klicks in der Software das Ganze auf den Kostenträger "umgeschlüsselt".
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Genau so. Es wird am Anfang gesagt und wenn sie beim 2. Termin nicht da ist einfach vermerk auf die Rückseite : Zuzahlung konnte nicht eingezogen werden. Hat bis jetzt jedesmal geklappt.
... genau so mache ich das schon seit mindestens 2 Jahren und es funktioniert suiper! Ich hatte das auch schon mal im Forum vorgeschlagen, als es darum ging was man macht, wenn der Patient nicht bezahlt hat und auch nicht auf Mahnung etc. reagiert, also muß ich auch nicht mahnen, sondern die Zuzahlung gleich dem Kostenträger in Rechnung stellen, so einfach ist da.
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
... genau so mache ich das schon seit mindestens 2 Jahren und es funktioniert suiper! Ich hatte das auch schon mal im Forum vorgeschlagen, als es darum ging was man macht, wenn der Patient nicht bezahlt hat und auch nicht auf Mahnung etc. reagiert, also muß ich auch nicht mahnen, sondern die Zuzahlung gleich dem Kostenträger in Rechnung stellen, so einfach ist da.
Es war damals nur ein klein wenig aufwendiger, da es damals das heutige Prozedere mit "Umschlüsseln" nicht gab. Unterm Strich hat es aber nur 2 Minuten mehr Zeit gekostet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Evemarie Kaiser Ich habe auch früher das mehrfache Mahnschreiben verschicken, wie es eine Reihe von Kollegen/innen praktiziert haben, nicht verstanden. Im Grunde hat es vor Einführung des aktuellen BRV bereits genau so funktioniert.
Es war damals nur ein klein wenig aufwendiger, da es damals das heutige Prozedere mit "Umschlüsseln" nicht gab. Unterm Strich hat es aber nur 2 Minuten mehr Zeit gekostet.
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Horatio72 schrieb:
Das wäre ein Träumchen. Evtl könnte man ja mal wirklich einem Monat lang alle Zuzahlungen an die Kasse abtreten. Nicht im Sinne von unrechtmäßig sondern tatsächlich einfach nur die, die beim ersten Mal kein Geld dabei haben und nicht bezahlen können wie es laut Kassen ja sein soll. Das sind bei mir locker 20 Prozent. Da käme ein schönes Stückchen Arbeit auf die Jungs zu und wäre bestimmt nochmal ein TOP Argument;)
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Stefan Arnold schrieb:
Da würdet ihr mich und unsere Patienten sehr glücklich machen. Ich bezweifle dass wir diesen Zustand in den nächsten 5 Jahren erreichen werden. Aber man darf ja noch träumen.
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Luiselou schrieb:
Als Anwalt wird Herr Ramm die Gesetzeslage sicher kennen. Aber der VPT packt das.
zu den GKV, die uns dann und bitte ohne zu murren den vollen Satz für die erbrachte Leistung für die ganze Verordnung zukommen lassen mögen.
Wann die Zuzahlung des Pat. dann letztlich bei den GKV landet, möge mich als "Heilmittelerbringer" nicht interessieren, da sollen die sich drum kümmern mögen.
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Evemarie Kaiser schrieb:
... genau, ich lasse mich nicht zum kostenlosen Geldeintreiber der GKVen machen, deshalb mache ich es so, wie oben beschrieben thumbsup
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limone schrieb:
Zuzahlung darf in meinen Augen gerne bleiben, nur die soll bitte vom Patienten dort hin fließen, wo sie hingehört:
zu den GKV, die uns dann und bitte ohne zu murren den vollen Satz für die erbrachte Leistung für die ganze Verordnung zukommen lassen mögen.
Wann die Zuzahlung des Pat. dann letztlich bei den GKV landet, möge mich als "Heilmittelerbringer" nicht interessieren, da sollen die sich drum kümmern mögen.
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Wir brauchen dafür nur einen Klick, der Rest macht die Software im Hintergrund. Mit dem 2. Klick wählen wir den passenden Textbaustein und mir dem 3. Klick werden die, mit der Abrechnung mit zu schickenden, Formulare gedruckt. That's all.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Udokl Frag dein Software-Hersteller wie das in deine Software genau funktioniert.
Wir brauchen dafür nur einen Klick, der Rest macht die Software im Hintergrund. Mit dem 2. Klick wählen wir den passenden Textbaustein und mir dem 3. Klick werden die, mit der Abrechnung mit zu schickenden, Formulare gedruckt. That's all.
Bei mir ist das eigentlich auch nur ein Klick.
Die Frage ist mehr technischer Natur, weil weiterhin der Zuzahlbetrag angezeigt wird.
Bisher haben wir immer die Zuzahlung nachgefordert, es wäre aber einfacher, wenn das gleich mit der Ursprungsrechnung übertragen wird.
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Udokl schrieb:
Danke.
Bei mir ist das eigentlich auch nur ein Klick.
Die Frage ist mehr technischer Natur, weil weiterhin der Zuzahlbetrag angezeigt wird.
Bisher haben wir immer die Zuzahlung nachgefordert, es wäre aber einfacher, wenn das gleich mit der Ursprungsrechnung übertragen wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Udokl Wie gesagt, frag dein Software-Hersteller.
1. Die Krankenkassen machen den Job selber.
2. Abschaffen
fertig.
Vorteile: Keine Kontogebühren Keine Kasse Keine Zeitverschwendung Mehr Fokus auf den Patienten Weniger Stress beim Abkassieren
Ich weiß nicht wer sich damals so einen Müll überlegt hat und dann auch noch umsetzen konnte. Alle jammern - Dann macht endlich was …..
Also alles wäre besser. Die Politik ist gefragt nicht nur die Ärzte sondern auch uns zu entlasten
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Alexander Lack schrieb:
Nach Lösungen zu suchen wie es gehen könnte ist ein falscher Ansatz. Es gibt nur 2 Möglichkeiten:
1. Die Krankenkassen machen den Job selber.
2. Abschaffen
fertig.
Vorteile: Keine Kontogebühren Keine Kasse Keine Zeitverschwendung Mehr Fokus auf den Patienten Weniger Stress beim Abkassieren
Ich weiß nicht wer sich damals so einen Müll überlegt hat und dann auch noch umsetzen konnte. Alle jammern - Dann macht endlich was …..
Also alles wäre besser. Die Politik ist gefragt nicht nur die Ärzte sondern auch uns zu entlasten
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Inche schrieb:
Zusätzlich noch die Plausibilitätsprüfung der Rezepte abschaffen,Schneller nur online abrechnen.Dann könnten wir Kosten u Zeit sparen.Für den rest 3 Tage a 8 Stunden also 24 statt 25 Stunden Pflicht in der Woche.30er Bestelltagkt 20beh 10 Orga nächste Stuffe 45 oder 60min.Papier Handtüscher gegen fließ oder Baumwolle ersetzen.Naturmoor gegen Spitzerwäreme Therm zb 15 min.Dann wären wir Bargeldlos,Papier los u Fast Zero waste arbeiten.Könnten bei bedarf 4x 6 Stunden für Mamas als Fschlicheleitungen anbieten und Evtl sogar auf Rezeptionspersonal verzichten.
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Udokl schrieb:
Frage, wenn man den Zuzahlschlüssel auf 2 setzt, muss man dann die Zuzahlung der Leistungspositionen auf 0 setzen? Und die Rezeptgebühr entfernen?
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Inche schrieb:
nö das Diskutiere u hintergelaufe und verbuchen.Ausrechnen bei den Blanko die kommen.Kostet zuviel nerven
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Brausebier schrieb:
Da haste Recht... Zahlungserinnerungen, Diskutiererei, nachträglich Befreiungen, Neuberechnungen, Digitale Anforderungen ;-( Schuster, bleib bei deinen Leisten, wir sind keine Inkassounternehmen für die Krankenkassen!
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Alexander Lack schrieb:
Und wo bleibt deine eigentliche Arbeit ? Es geht doch darum das wir unseren Job machen und nichts anderes. Es ist ein Monster an Aufwand geworden. Es wird Zeit - diese effektiver für Patienten zu nutzen
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Brausebier schrieb:
Naja... ich bin Verwaltungskraft ;-) Die Physios therapieren nur.. Dennoch ist die Arbeit unnötig und ein Bürokratiemonster, welches durch die Digitalisierung noch schlimmer geworden ist.
Daher ist es jetzt einfacher auch für uns geworden. Es gehört ganz abgeschafft. Viele unserer Patienten können sich die Zuzahlung einfach nicht leisten.
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lisa522 schrieb:
Ergotherapie hier: Zuzahlungen gerade bei HB in ambulanten Wohngemeinschaft en ist immer problematisch. Teilweise ist unklar ob oder wer Betreuungsperson ist (Betreuer haben nicht immer in den nötigen Bereichen die Berechtigung). Gerade bei demenzielle Erkrankten sind diese Betreuungsfragen unklar. Die Therapeuten müssen Recherche betreiben... Wir sehen es auch nicht mehr ein, die Rechnungen per Post an die Angehörigen zu schicken (die meisten haben kein Fax).
Daher ist es jetzt einfacher auch für uns geworden. Es gehört ganz abgeschafft. Viele unserer Patienten können sich die Zuzahlung einfach nicht leisten.
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Brausebier schrieb:
Für 10 € Verwaltungspauschale je Verordnung würde ich die Arbeit auch weiterhin übernehmen... ;-)
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