WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Rechtssituation bisher
Im Jahr 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ in Kraft. Hintergrund dieser Gesetzesänderungen waren Einsparungsmaßnahmen für die Bundesagentur für Arbeit in Höhe von jährlich über 2,5 Milliarden Euro. Darin enthalten waren neue ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Diese Vorgaben machten es Ausbildungsstätten für HeilmittelerbringerInnen nahezu unmöglich, eine staatlich geförderte Umschulung anzubieten.
Seither setzt sich vorallem der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) für eine erneute Gesetzesänderung ein. Hierzu wurden regelmäßige Konfrontationen mit Entscheidungsträgern der Politik nicht gescheut.
Neuregelung
Nach über elf Jahren des Kampfes trägt der Aufwand endlich Früchte. Ab 01.07.2023 wird die Weiterbildungsmaßnahme wieder für UmschülerInnen finanziert. Die Änderung kommt im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zustande. Laut BED wirkt sich diese Neuregelung nicht nur auf die Ergotherapie, sondern alle Heilmittelberufe aus.
Einschränkungen
Doch es gibt auch Dämpfer dieser Euphorie. So ist unter „Fragen und Antwort zum Bürgergeld“ im Absatz 27 beschrieben, dass für Primärqualifikationen und erstmalige Berufsabschlüsse ein Anspruch besteht. Ein Anrecht auf berufliche Weiterbildung existiert allerdings nicht. Diese sind eine sogenannte Kann-Leistung. Sie sind somit nicht mehr wie bisher kategorisch ausgeschlossen.
Außerdem muss ein expliziter Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Konnten bis 2012 auch berufsfähige Personen mit Jobmöglichkeiten in ihrer bisherigen Berufsgruppe umgeschult werden, ist dies nun nicht möglich.
Fazit
Licht und Schatten für InteressentInnen einer Umschulung im Heilmittelbereich. Es werden „nicht-verkürzte“ Berufsausbildungen explizit als förderfähig beschrieben. Komplizierte Ausformulierungen zu den Kann-Leistungen legen allerdings Steine in den Weg und erschweren weiterhin eine Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen.
Martin Römhild / physio.de
AusbildungFinanzenZuschüsseHilfe
Für Umschüler gäbe es dann mit einer dreijährigen Ausbildung den Anspruch auf Überbrückungsgeld. Immerhin. Besser wäre eine großflächige Ein- bzw. Angliederung der Schulen in freier Trägerschaft in/an Krankenhäuser für eine Ausbildungsvergütung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Die akademischen Auszubildenden können ihren Studienkredit ja mit ihren höheren Einkommen später zurückzahlen ( Ironie ).
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Jens Uhlhorn schrieb:
Außerdem muss man nur 2 Jahre warten, bis der Ausbildungsplatz tatsächlich zur Verfügung steht. Unter dem Strich also ein Kinderspiel!
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kvet schrieb:
@Jens Uhlhorn Warum dauert das 2 Jahre?
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Jens Uhlhorn schrieb:
@kvet Stand jetzt sind die Ausbildungsplätze 2023 häufig schon vergeben
Geklärt ist nach wie vor nicht die Ergänzungsausbildung vom Masseur und medizinischen Bademeister zum Physiotherapeuten.
Alle die diese Form wählen, müssen bereits mindestens das Staatsexamen zum Masseur und medizinischen Bademeister beitzen. Das aktuelle Gesetz gibt die Möglichkeit. Förderung gibt es keine für die Ergänzungsausbildung.
Den der Begriff "Ergänzungsausbildung" ist im Gesetz von 1994 (MPhG) nicht verständlich erklärt und beschrieben.
Aus meiner Sicht fehlt der Zusatz, dass es sich bei der "Ergänzungsausbildung" um eine Aufstiegsqualifizierung handelt, da ein Berufsabschluss als Masseur und medizinischer Bademeister notwendig ist.
Im nächsten Jahr besteht das Gesetz MPhG schon 30 Jahre.
Die Berufsverbände hat das nicht wirklich interessiert, dagegen vorzugehen.
Auch der Gleichheitsgrundsatz wird durch diesen Mangel an Erklärung, ausgehebelt.
Für mich ist die finanzielle Belastung enorm und ohne Förderung nicht zu stemmen.
Arbeitslosigkeit oder Bürgergeld geht gleich
gar nicht.
Gibt es den hier in diesem Forum noch interessierte Masseure und medizinische Bademeister?
Gebt euch mal bitte zu erkennen.
Danke im Voraus.
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Ines Bell schrieb:
Die Festlegung zur Umschulung ist gut für die jenigen die jetzt erst Physiotherapeut werden wollen.
Geklärt ist nach wie vor nicht die Ergänzungsausbildung vom Masseur und medizinischen Bademeister zum Physiotherapeuten.
Alle die diese Form wählen, müssen bereits mindestens das Staatsexamen zum Masseur und medizinischen Bademeister beitzen. Das aktuelle Gesetz gibt die Möglichkeit. Förderung gibt es keine für die Ergänzungsausbildung.
Den der Begriff "Ergänzungsausbildung" ist im Gesetz von 1994 (MPhG) nicht verständlich erklärt und beschrieben.
Aus meiner Sicht fehlt der Zusatz, dass es sich bei der "Ergänzungsausbildung" um eine Aufstiegsqualifizierung handelt, da ein Berufsabschluss als Masseur und medizinischer Bademeister notwendig ist.
Im nächsten Jahr besteht das Gesetz MPhG schon 30 Jahre.
Die Berufsverbände hat das nicht wirklich interessiert, dagegen vorzugehen.
Auch der Gleichheitsgrundsatz wird durch diesen Mangel an Erklärung, ausgehebelt.
Für mich ist die finanzielle Belastung enorm und ohne Förderung nicht zu stemmen.
Arbeitslosigkeit oder Bürgergeld geht gleich
gar nicht.
Gibt es den hier in diesem Forum noch interessierte Masseure und medizinische Bademeister?
Gebt euch mal bitte zu erkennen.
Danke im Voraus.
Ja hier! Als Med Bad. und masss strebe ich schon länger eine höhere Qualifikation an.
Scheitere aber an der finanziellen Belastung.
Eine Vollzeitausbildung ohne Einkommen ist mit Familie schlicht nicht machbar.
Dann halt nicht... :-(
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Schorschi schrieb:
@Ines Bell
Ja hier! Als Med Bad. und masss strebe ich schon länger eine höhere Qualifikation an.
Scheitere aber an der finanziellen Belastung.
Eine Vollzeitausbildung ohne Einkommen ist mit Familie schlicht nicht machbar.
Dann halt nicht... :-(
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Ines Bell schrieb:
@Schorschi geht mir ja auch so.
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Problem beschreiben
Dolto schrieb:
Da können wir doch froh sein, dass das BMG die Teilakademisierung ganz klar so definiert hat, dass die berufsfachschulische Ausbildung zum überwiegenden Anteil, neben einem akademischen Anteil von 10-20%, bestehen bleibt.
Für Umschüler gäbe es dann mit einer dreijährigen Ausbildung den Anspruch auf Überbrückungsgeld. Immerhin. Besser wäre eine großflächige Ein- bzw. Angliederung der Schulen in freier Trägerschaft in/an Krankenhäuser für eine Ausbildungsvergütung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Die akademischen Auszubildenden können ihren Studienkredit ja mit ihren höheren Einkommen später zurückzahlen ( Ironie ).
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