Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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Auf ihrer Website Website erläutert die Gewerkschaft Ver.di in rund 30 Frequently Asked Questions (FAQs) die Rechte von Beschäftigten. Beantwortet werden dabei Fragen wie:
- • Habe ich Anspruch auf einen Test oder sogar die Pflicht dazu?
Die Antworten sind dabei meist sehr ausführlich und verweisen auch auf die rechtlichen Grundlagen.• Welcher Test wird wo und durch wen durchgeführt?
• Kann oder muss ich mich impfen lassen und wie komme ich an die Impfung?
• Was tun bei einem positiven Test, bei fehlender Schutzkleidung oder bei Quarantäne?
• Welche Auskünfte muss ich meinem Arbeitgeber erteilen?
• Welche Vorschriften gelten bei Krankheit oder wenn ich zu einer Risikogruppe gehöre?
Auf seiner Website ruft Ver.di dabei alle AkteurInnen in den Betrieben dazu auf, möglichst solidarisch und fair miteinander umzugehen und gemeinsam Lösungen zu finden. „Lösungen müssen so beschaffen sein, dass die Beschäftigten die Versorgung von PatientInnen, BewohnerInnen und Betreuten über viele Wochen unter hoher Belastung und gesund durchstehen können“, schreibt ver.di auf seiner Website. Besondere Verfahrensweisen in der aktuellen Notsituation dürften nur für die akute Notlage der aktuellen Pandemie gelten.
Stephanie Hügler / physio.de
CoronaAngestelltever.di
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PT-Morris schrieb:
Wenn in den Zeiten der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation ( z.B. 15 Minuten Behandlung + 15 Minuten Therapienebentätigkeiten ) die Maske abgesetzt werden kann, sollte das über den Tag einigermaßen gehen.
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Tanguera schrieb:
Vielen Dank für diesen Artikel. Wie wird das Tragen von FFP2 Masken u d daraus reyultierender Erholungsphase in Praxen faktisch gehandhabt? Wer bezahlt die Erholungszeit? Wird diese über KUG kompensiert? Wäre dankbar über Antworten.
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PT-Morris schrieb:
Der Arbeitgeber verliert gar nichts, denn die Kassen zahlen bis zu 25 Minuten Arbeitszeit bei KG/MT und die Dokumentation war schon von jeher Vertragsbestandteil, wenn auch leider aktuell unvergütet. Ist man für die Therapienebentätigkeiten also alleine im Raum kann man während des Durchlüftens auch die Maske absetzen.
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Tanguera schrieb:
Vielen Dank, PT Morris! Das würde für meinen AG ja eine Einbuße von 1/3 darstellen. Und wie muss ich mir das vorstellen mit Maske absetzen? Im Prinzip verliere ich dann ja meinen wirksamen Schutz.
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PT-Morris schrieb:
Ja. Damit sollte sehr bald Schluss sein. In Zeiten von erhöhten Arbeitsschutzstandards sowieso.
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Tanguera schrieb:
Argumentatorisch richtig, jedoch sind es dann real 2 statt 3 Behandlungen in der Stunde.
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