Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
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Es berief sich dabei auf eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte bereits im Frühjahr 2019 entschieden, dass die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in der Europäischen Union aufgezeichnet werden müssen.
Umsetzung sofort
Tatsächlich muss diese Regelung ab sofort umgesetzt werden. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Allerdings hat ein Arbeitgeber bei Nicht-Umsetzung so schnell kein Bußgeld zu befürchten. Erst wenn einer entsprechenden Anordnung der Arbeitsschutzbehörde nicht Folge geleistet würde, wäre mit einer Saktionierung zu rechnen.
Und auch im Falle eines Rechtsstreits zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnte eine nicht erfasste Arbeitszeit zu einem Nachteil bei der Beweislast für den Arbeitgeber werden. Nicht geleistete Arbeitsstunden müsste der Arbeitgeber im Zweifel dann trotzdem zahlen.
Umsetzungsart offen
Wie die Arbeitszeit erfasst werden soll, ist nicht näher geregelt. Sie kann sowohl in Papierform, als auch digital oder elektronisch aufgezeichnet werden. Wichtig ist, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausenzeiten und Überstunden dokumentiert werden. Ein Schicht- oder Dienstplan genügt dabei nicht.
Arbeitgeber können ihren Angestellten die Dokumentation ihrer Arbeitszeit auch selbst überlassen. Der Arbeitgeber muss die Durchführung dann nur kontrollieren.
Das Urteil selbst finden Sie in unserer Infothek in der Rubrik Urteile unter dem Schlagwort Sonstiges konkret hier.
dh / physio.de
UrteilAngestellteSelbstständige
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Schippi schrieb:
Es steht doch oben das es nicht genauer geregelt ist,alles möglich!
Grußvon Monique
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M0nique schrieb:
Ein Schicht- oder Dienstplan genügt dabei nicht". So steht es oben. Ich vermute mal, dass ein Terminplan auch unter das Nichtgenügen fällt.
Grußvon Monique
Soetwas hat zumindest RA Alt in einem der Videos gesagt.
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pt ani schrieb:
Handschriftlich ist wohl rechtlich sicherer, weil man das nicht so einfach ändern, sprich fälschen kann. Digital geht auch, es muss aber etwas sein, dass nach dem Eintragen nicht mehr abänderbar ist.
Soetwas hat zumindest RA Alt in einem der Videos gesagt.
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Christiane27 schrieb:
Im (digitalen) Terminplan die Anfangs-, Pausen- und Schlußzeit eintragen.
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Kalle1 schrieb:
Reicht da auch ein digitaler Terminplan ?
Sorry musste gerade raus! Aber eigentlich dachte ich, wir wären langsaaaaam mal auf dem richtigen Weg der Entbürokratisierung!
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M0nique schrieb:
Wappne Dich! Bald wird wahrscheinlich noch die digitale Erfassung der Ankunftszeit und die Uhrzeit des Verlassens der Patienten im der Praxis erfasst werden müssen... Natürlich mit online-Meldung an die GKV innerhalb von 60 Minuten.
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pt ani schrieb:
@M0nique astonished
Irre, was passiert wenn man per Gesetz gezwungen wird die "tatsächlich gearbeitete Zeit" sauber zu dokumentieren. Sieht allgemein so aus, als leuchte man nur mal konkret auf Baustellen, die tatsächlich vorhanden sind.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@M0nique Vielleicht könnte man versuchen, es auch einfach nicht zu überbewerten. Sicherlich gibt es AG, welche fair agieren und sich ehrlich im Spiegel betrachten können. Und AG die nicht fair agieren, werden halt gezwungen, getätigte Arbeitszeit einfach schwarz auf weiß zu dokumentieren.
Irre, was passiert wenn man per Gesetz gezwungen wird die "tatsächlich gearbeitete Zeit" sauber zu dokumentieren. Sieht allgemein so aus, als leuchte man nur mal konkret auf Baustellen, die tatsächlich vorhanden sind.
MfG :)
Unvollständige Anekdotensammlung meiner Berufslaufbahn 2007-2023:
(1) Pause stempeln und an den Arbeitsplatz zurückkehren. Aktiv durch Arbeitnehmende unter Nicht-Kenntnissetzung des Arbeitgebenden.
Das toppt den Posten im Schrottfuttertempel zum Goldenen M, in welchem ich angehalten wurde bei geringerer Gastfrequenz als von der Schichtleitung erwartet mich im Pausenraum neben der Stempeluhr aufzuhalten um bei plötzlich eintretenden Gästen binnen Sekunden einstempeln zu können. Aber ich bekäme pro Plan-Schicht ein vollständiges McWhoppermenü umsonst, inklusive Spielzeug.
(2) anlegen mehrerer Personaldatenstämme, auf meine Sozialversicherungsnummer sowie auf die Sozialversicherungsnummer meiner Frau - wenn ich Feierabend mache könnte meine Frau einstempeln. Gehälter werden auf unser gemeinsames Konto überwiesen.
Reale Ausführung: aus Gründen wurde mittels Daumenabdruckscan eingestempelt. Mein linker Daumen war auf mich registriert, mein rechter Daumen auf meine Frau. Das Gespräch im Arbeitsgericht war sehr interessant, nachdem ich und meine Frau gleichzeitig zur Arbeit eingestempelt waren.
(3) trotz auf dem Personaldatenstammblatt hinterlegter Bankverbindung wurde mein Lohn in einem Briefumschlag übergeben. Wie es der Zufall so will kam das Blatt "Meldebestätigung Sozialversicherung" wenige Tage nachdem der Zoll im laufenden Betrieb nach Personalausweisen gefragt hat.
(4) in einer 96-Stunden-Schicht trotz Urlaub wurde schlicht und ergreifend gar keine Arbeitszeit dokumentiert. Und 4 Tage Erholungsurlaub gebucht.
Das letzte Mal habe ich 2018 einem neuen Arbeitgeber meine Bankverbindung gegeben...
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Papa Alpaka schrieb:
@Ingo Friedrich Gesetz alleine reichen nicht, wenn es weder Kontrollen gibt noch Angestellte die auf Einhalten der Regeln pochen.
Unvollständige Anekdotensammlung meiner Berufslaufbahn 2007-2023:
(1) Pause stempeln und an den Arbeitsplatz zurückkehren. Aktiv durch Arbeitnehmende unter Nicht-Kenntnissetzung des Arbeitgebenden.
Das toppt den Posten im Schrottfuttertempel zum Goldenen M, in welchem ich angehalten wurde bei geringerer Gastfrequenz als von der Schichtleitung erwartet mich im Pausenraum neben der Stempeluhr aufzuhalten um bei plötzlich eintretenden Gästen binnen Sekunden einstempeln zu können. Aber ich bekäme pro Plan-Schicht ein vollständiges McWhoppermenü umsonst, inklusive Spielzeug.
(2) anlegen mehrerer Personaldatenstämme, auf meine Sozialversicherungsnummer sowie auf die Sozialversicherungsnummer meiner Frau - wenn ich Feierabend mache könnte meine Frau einstempeln. Gehälter werden auf unser gemeinsames Konto überwiesen.
Reale Ausführung: aus Gründen wurde mittels Daumenabdruckscan eingestempelt. Mein linker Daumen war auf mich registriert, mein rechter Daumen auf meine Frau. Das Gespräch im Arbeitsgericht war sehr interessant, nachdem ich und meine Frau gleichzeitig zur Arbeit eingestempelt waren.
(3) trotz auf dem Personaldatenstammblatt hinterlegter Bankverbindung wurde mein Lohn in einem Briefumschlag übergeben. Wie es der Zufall so will kam das Blatt "Meldebestätigung Sozialversicherung" wenige Tage nachdem der Zoll im laufenden Betrieb nach Personalausweisen gefragt hat.
(4) in einer 96-Stunden-Schicht trotz Urlaub wurde schlicht und ergreifend gar keine Arbeitszeit dokumentiert. Und 4 Tage Erholungsurlaub gebucht.
Das letzte Mal habe ich 2018 einem neuen Arbeitgeber meine Bankverbindung gegeben...
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saarländer schrieb:
@M0nique Essen Trinken Pipi und AA bitte nicht vergessen...nasenbohren stuck_out_tongue_winking_eye
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M0nique schrieb:
@saarländer Das tut kein Physio während seiner Arbeitszeit! Grund: Das wird von der GKV nicht vergütet 😁
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saarländer schrieb:
GEIL! Wieder mehr Bürokratie! I loved it! I need it! EXZESS!
Sorry musste gerade raus! Aber eigentlich dachte ich, wir wären langsaaaaam mal auf dem richtigen Weg der Entbürokratisierung!
macht doch nicht wegen jedem Mist ein Fass auf
schreibt was auf oder auch nicht, ist doch egal,
wenn die was wollen sollen sie sagen wie die geringste Anforderung ist, um die Anforderungen zu erfüllen, ggf. Vordrucke auf ihrer Homepage verlinken.
Ich teste z.Z. eine einfache kostenlose Excel Datei zur Arbeitszeiterfassung (s. Google)
habe mal bei Theorg nachgefragt:
Modul Arbeitszeiterfassung 580,72 € + der monatliche Servicebeitrag erhöht sich durch die angebotenen Softwaremodule um 6,80 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19,00 %.
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Cranium schrieb:
"Allerdings hat ein Arbeitgeber bei Nicht-Umsetzung so schnell kein Bußgeld zu befürchten. Erst wenn einer entsprechenden Anordnung der Arbeitsschutzbehörde nicht Folge geleistet würde, wäre mit einer Saktionierung zu rechnen."
macht doch nicht wegen jedem Mist ein Fass auf
schreibt was auf oder auch nicht, ist doch egal,
wenn die was wollen sollen sie sagen wie die geringste Anforderung ist, um die Anforderungen zu erfüllen, ggf. Vordrucke auf ihrer Homepage verlinken.
Ich teste z.Z. eine einfache kostenlose Excel Datei zur Arbeitszeiterfassung (s. Google)
habe mal bei Theorg nachgefragt:
Modul Arbeitszeiterfassung 580,72 € + der monatliche Servicebeitrag erhöht sich durch die angebotenen Softwaremodule um 6,80 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19,00 %.
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Arminia schrieb:
Da wird bei uns kein Mensch nach fragen!
Wer seine Rechte und Pflichten nicht kennt, kann sie nicht einfordern oder gewähren.
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Wenn der AN wegen Patientenabsagen früher gehen oder später kommen möchte, dann ist das keine Arbeitzeit.
Kein AN ist verpflichtet früher zu gehen oder später zu kommen. Der AG kann den AN in patientenfreier Zeit mit anderen zumutbaren Aufgaben betreuen.
Punkt. Fertig.
Wer das als AN oder AG nicht weiß, dem ist nicht zu helfen...
Da hast Du vollkommen: "Wer seine Rechte und Pflichten nicht kennt, kann sie nicht einfordern oder gewähren."
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M0nique schrieb:
Es ist doch ganz einfach: Arbeitszeit beginnt mit Betreten der Praxis und endet mit Verlassen der Praxis.
Wenn der AN wegen Patientenabsagen früher gehen oder später kommen möchte, dann ist das keine Arbeitzeit.
Kein AN ist verpflichtet früher zu gehen oder später zu kommen. Der AG kann den AN in patientenfreier Zeit mit anderen zumutbaren Aufgaben betreuen.
Punkt. Fertig.
Wer das als AN oder AG nicht weiß, dem ist nicht zu helfen...
Da hast Du vollkommen: "Wer seine Rechte und Pflichten nicht kennt, kann sie nicht einfordern oder gewähren."
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johanna396 schrieb:
Gut für alle Arbeitnehmer. Bleibt nur die Frage, wie viele Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer wirklich wissen, was alles gesetzlich zur „Arbeitszeit“ zu rechnen ist und ob sie sich beim Dokumentieren auch an die bestehenden Gesetzesvorlagen halten. Da ergibt sich glaube ich noch sehr viel Diskussionspotential, weil viele Arbeitgeber sowie auch Arbeitnehmer die Gesetzesvorlagen gar nicht alle auf dem Schirm haben. Bin gespannt, wie viele Arbeitgeber beispielsweise die Rüstzeit zum Vorbereiten und Nachbereiten des Behandlungsraums, Umkleidezeit, Toilettenpause, Therapieberichte schreiben, unvorhersehbare Behandlungsverzögerungen (z.B. durch Raummangel) wirklich auch als Arbeitszeit anerkennen. Und das Direktionsrecht bzw. Betriebsrisiko der Arbeitgeber wird bestimmt auch noch zum großen Thema werden. Beispielsweise bei zu wenig mit Patienten gefüllten Arbeitnehmer-Arbeitsstunden oder zu wenig Wochenarbeitszeit, weil der Arbeitnehmer aufgrund von zu wenig Arbeit nach Hause delegiert wurde und die Stunden nicht ohne was zu erwirtschaften absitzen sollte …
Wer seine Rechte und Pflichten nicht kennt, kann sie nicht einfordern oder gewähren.
VPTinfo (17.12.2022) - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - YouTube
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Dosca schrieb:
dachte das wäre seit 2019 schon Pflicht. Ich hatte damals mit einem YouTube Videotutorial auf excel eine Tabelle gebaut. Ich kann die Tabelle nur mit Änderung in Spalte Monat und Jahr für den ganzen Monat verändern mit Datum und Tag Mo-So und für jeden Monat ausdrucken. Sicher macht ein einfachere Tabelle es auch in dem Tage Stunden und Pausen dokumentiert werden. Das video von Benjamin Alt (VPT) finde ich ganz hilfreich
VPTinfo (17.12.2022) - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - YouTube
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Seelchen schrieb:
Puh...bin ich froh. Deutschland hat keine Probleme.
Wir machen dass seit Jahren mit einem tabellarischen Formblatt, welches jeder MA am Monatsende selbst ausfüllt und ich dann an Hand vom Terminplan gegenchecke - dauert max. 10 Min.
O.K. - ich muss jetzt eben noch 2 Spalten für die Start-/Endzeit ergänzen, aber das ist ja easy.
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johanna396 schrieb:
Vielen Mitarbeitern/ Angestellten ist oft gar nicht bewusst, was alles als Arbeitszeit gerechnet werden muss. In vielen Praxen wird die komplette Zeit, die die Mitarbeiter angestellt sind mit Patienten voll getragen, ohne die Rüstzeit oder Pufferzeiten für Aufräumarbeiten am Ende oder andere Dinge einzuplanen. Ich kenne es aus Erzählungen, dass manche Angestellten sich lediglich die Startzeit mit dem ersten Patienten und die Endzeit mit dem letzten Patienten als Arbeitszeit berechnen und sich damit ja selbst um ihre Arbeitszeit „betrügen“, weil sie die anderen Tätigkeiten davor oder danach völlig außer Acht lassen. Solche Unwissenheit ist natürlich sehr vorteilhaft für alle Arbeitgeber 🤫
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Kampfgiraffe schrieb:
Ich weiß gar nicht worüber sich alle aufregen:
Wir machen dass seit Jahren mit einem tabellarischen Formblatt, welches jeder MA am Monatsende selbst ausfüllt und ich dann an Hand vom Terminplan gegenchecke - dauert max. 10 Min.
O.K. - ich muss jetzt eben noch 2 Spalten für die Start-/Endzeit ergänzen, aber das ist ja easy.
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johanna396 schrieb:
Der Terminplaner gibt aber oft die wirklich angefallene Arbeitszeit nicht wieder, sondern oft nur die direkte Arbeit am Patienten…
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Sarah Schrem schrieb:
Hatte letztes Jahr Überprüfung von Zoll.. minijobber müssen es auf dem Stundenzettel ersichtlich haben.. Bei den Teilzeit oder Vollzeitkräften reicht der Terminplaner mit Uhrzeiten.
Gibt es das spezifische Vorgaben?
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"Die Umkleidezeit gilt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Arbeitszeit: Ist Arbeitnehmern das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber angeordnet und darf die Arbeitskleidung nicht auf dem Weg zur Arbeit getragen werden, so gilt die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Ebenso wie der Weg zwischen den Umkleideräumlichkeiten zur Arbeitsstelle (BAG, Az. 5 AZR 678/11)."
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Wonderwoman schrieb:
Bitte schön...
"Die Umkleidezeit gilt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Arbeitszeit: Ist Arbeitnehmern das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber angeordnet und darf die Arbeitskleidung nicht auf dem Weg zur Arbeit getragen werden, so gilt die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Ebenso wie der Weg zwischen den Umkleideräumlichkeiten zur Arbeitsstelle (BAG, Az. 5 AZR 678/11)."
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johanna396 schrieb:
Ja es zählt mit zur Arbeitszeit, wenn ihr bestimmte Kleidung anziehen sollt z.B. weiße Hose (die beim Fahrtweg zur Arbeit nicht dreckig werden soll und daher nicht zu Hause angezogen werden sollte und schon allein aus hygienischen Gründen. Und auch ohne bestimmte Kleidung : alleine das Schuhe wechseln (aus hygienischen Gründen) zählt mit als Umziehzeit.
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Dosca schrieb:
Man sollte ja davon ausgehen, dass man zu Beginn der Arbeitszeit auch bereit ist zu arbeiten. Sollte für den normalen Gebrauch genauso zur Wegzeit in den privaten Bereich gehören, sofern nicht besonders sterile Kleidung gefordert ist. Schminken und Maniküre auch nicht 😉. Ich hatte mal eine Kollegin in der Klinik die fast genauso im Pausenraum an den Nägeln gefeilt hat wie am Patienten gearbeitet. Das macht Unmut unter den Kollegen….
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johanna396 schrieb:
@Dosca Die eigentliche Arbeitszeit beginnt eigentlich formal mit dem Betreten der Praxis. Das heißt: Der Gang vom Eingang bis zum konkreten Arbeitsplatz zählt genauso dazu wie die Zeit, bis alle benötigten Therapiematerialien zusammengesucht sind.
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Jue schrieb:
Gehört das Umziehen in einer Physio-Praxis zur Arbeitszeit?
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