WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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Patienten auf Dich!
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Bundesärztekammer, Bundesvereinigung der Landeskonferenzen ärztlicher und zahnärztlicher Leiter von Kliniken, Institute und Abteilungen der Universitäten und Hochschulen Deutschlands, Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht, Deutscher Hochschulverband, Marburger Bund und der Medizinische Fakultätentag sind Mitglieder der AG. Sie alle lehnen eine grundständige akademische Ausbildung für Pflegeberufe und Therapeuten ab.
In einer Stellungnahme plädiert die AG Med vielmehr für akademische Zusatzqualifikationen, um den stark zunehmenden Pflegebedarf der durch den demografischen Wandel immer älter werdenden Gesellschaft gewährleisten zu können. Das Versorgungsgeschehen werde zunehmend umfangreicher und durch neue Diagnostik sowie die verbesserte Rehabilitation und Pflege erweitert. Hierfür könnten eigens akademische Weiterbildungsangebote an den Universitäten geschaffen werden, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Notwendigkeit einer Akademisierung sei per se nicht begründbar: Es handele sich um einen anerkannten und gut funktionierenden Ausbildungsberuf, den Therapeuten oder Krankenschwestern erlernen. Ein Studium ergebe keine zusätzlichen Vorteile in der Therapie und in der Rehabilitation der Patienten. Des Weiteren seien die Vergütungen für Bachelor-Absolventen ungeklärt, die sich durch eine Akademisierung ein höheres Gehalt erhoffen.
Zudem weist die AG Med darauf hin, dass durch eine Akademisierung der Heilberufe keine ärztlichen Leistungen gegenüber dem Patienten suggeriert werden dürften, die ausnahmslos von einem Facharzt durchgeführt werden müssten. Das Studium nichtärztlicher Kräfte dürfe das hohe Niveau einer durch den Facharzt durchgeführten Behandlung nicht berühren oder in Frage stellen.
Ein Arzt dagegen ist bei entsprechender Weiterbildung berechtigt, physiotherapeutische Leistungen abzurechnen. Hierfür bedarf es der Genehmigung zur Chirotherapie, die dem Arzt zum einen chirotherapeutische Behandlungen an der Wirbelsäule offeriert (GOÄ-Nr. 30201 EBM) und dadurch auch den Zugriff zur physikalischen Therapie ermöglicht. Somit dürfen Ärzte Krankengymnastik (Einzel- oder Gruppentherapie), Atemgymnastik, Massagetherapie oder auch intermittierende Kompressionstherapie anbieten. Doch was bedeutet dies für unseren Beruf?
Es verdeutlicht das Delegationsprinzip. Die Ärzte "delegieren" oder übertragen Arbeiten auf die Physiotherapeuten, die sie eigentlich auch selber durchführen könnten. Diese Situation wäre auch auf andere Bereiche übertragbar. Ergotherapeuten probieren sich in präventiv-physiotherapeutischen Maßnahmen, Wellnessmasseure erlernen an wenigen Wochenenden die Kunst der klassischen Massage, Physiotherapeuten erwerben die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis, um mehr Unabhängigkeit zu erlangen und die Ärzte dürfen physiotherapeutische Leistungen erbringen.
Die Entwicklung in der Physiotherapie und den angrenzenden Heilberufen bleibt somit spannend. Ob der Prozess der Akademisierung künftig tatsächlich verhindert werden kann, bleibt abzuwarten.
AvB / physio.de
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