Du gehst gern in der Mittagspause
biken oder Skifahren? Du magst das
Leben in einem kleinen Ort? Dann
bist Du bei uns genau richtig.
Wir suchen 1-2 Physios, die sich
gut selber organisieren, Spass an
der Arbeit mit den
unterschiedlichsten Patienten haben
(ausser Neuropädiatrie behandeln
wir fast alles), die kreativ sind
und gern mitgestalten.
Wir bieten in unserer Praxis in
Wildhaus die Möglichkeiten dazu.
Neben gut ausgestatteten Räumen
haben wir ein kleines MTT.
Hausbesuche könnten eb...
biken oder Skifahren? Du magst das
Leben in einem kleinen Ort? Dann
bist Du bei uns genau richtig.
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(ausser Neuropädiatrie behandeln
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und gern mitgestalten.
Wir bieten in unserer Praxis in
Wildhaus die Möglichkeiten dazu.
Neben gut ausgestatteten Räumen
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Die Bundesärztekammer (BÄK), die alle Ärzte in Zwangsmitgliedschaft vereinigt, lehnt die Zusammenstellung eines Delegationskatalogs ab. Damit würden die "Spielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen" der Ärzte eingeschränkt. Gleichzeitig fordert die BÄK die Streichung der bereits gesetzlich verankerten Möglichkeit, Modellvorhaben einzurichten zur Erprobung von Aufgabenübertragung. "Unsere Patienten haben ein Recht darauf, nach Facharztstandard behandelt zu werden. Wenn wir davon abweichen, ist das rechtlich problematisch und für die Patienten brandgefährlich", warnte Kammerpräsident Frank Ulrich Montgomery. Vorstellen kann sich der Ärztechef "arztentlastende und -unterstützende Delegationen und die Förderung interprofessioneller Kooperation auf Basis vorhandener Kompetenzen."
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern einen Gesetzesauftrag umgesetzt. Eine Richtlinie regelt jetzt die modellhafte Übertragung von Heilkunde auf die Pflege- und Altenpflegeberufe. Dazu gehören beispielsweise spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie. "Diagnose und deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung für bisher ausschließlich ärztliche Behandlungsmaßnahmen" werden in der alleinigen Verantwortung von Ärzten bleiben.
Der Deutsche Pflegerat, Dachorganisation aller Berufsverbände der Pflegeberufe, sieht in der Entscheidung des G-BA einen großen "Fortschritt für die Sicherung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland". Gleichwohl sind die Pflegekräfte von einer echten Selbstständigkeit auch in Zukunft weit enfernt. Die Oberhoheit der Ärzteschaft bleibt unangetastet. Ärzte sind es, die entscheiden, ob eine Maßnahme stattfindet oder nicht. Ärzte sind es, die festliegen, in welche Schublade der Patient mit seinem Leiden einsortiert wird.
Peter Appuhn
physio.de
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