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Die Ergebnisse aus zwei Modellprojekten überzeugten den Ausschuss. 12.000 Kassenärzte behandelten fünf Jahre lang hunderttausende Schmerzpatienten mit dem Nadelverfahren. Bei chronischen Rücken- und Kniebeschwerden konnten die Studien die Überlegenheit der Akupunktur gegenüber der Standardtherapie nachweisen. Dabei war es gleichgültig, ob nach den Regeln der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) verfahren oder irgendwo (Sham-Akupunktur) gestochen wurde. Obwohl sich der positive Effekt unabhängig von der reinen Meridianlehre einstellt, betont der G-BA in seinem Beschluss, dass akupunktierende Ärzte "hohe Qualitätsanforderungen" erfüllen müssen.
Wer unter Spannungskopfschmerzen oder Migräne leidet, kommt künftig nicht in den Genuss einer kassenfinanzierten Akupunkturbehandlung. Zwar sei die Nadeltherapie auch bei diesen Indikationen wirksam, befand der Bundessauschuss, jedoch konnten keine Unterschiede zur üblichen Standardtherapie festgestellt werden. Deshalb könne die Akupunktur bei Kopfschmerzen nicht in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen werden.
Letztlich gaben die Kassenvertreter im G-BA und der Ausschussvorsitzende Rainer Hess den Ausschlag für die positive Bewertung der Akupunktur. Die ärztlichen Ausschussmitglieder lehnen eine Kassenfinanzierung überwiegend ab. Der Wirksamkeitsnachweis sei nicht eindeutig, da sich die gleichen Behandlungserfolge auch bei der Sham-Akupunktur zeigten. Die nach den Regeln der Kunst angewandte Therapie müsse besser wirken als eine Scheinbehandlung. Sonst könne man auch Arzneimittel-Placebos zulassen, hieß es aus Kreisen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Der Hartmannbund sieht eine massive Leistungsausweitung. Gleichzeitig drohe der Wert der einzelnen Leistung zu sinken, "denn in den Topf, aus dem alle kassenärztlichen Leistungen bezahlt werden, wird nicht mehr Geld von Seiten der Kassen einbezahlt", fürchtet Roland Quast, Vorsitzender des Hartmannbund-Landesverbandes Baden-Württemberg. Er ruft alle Kassenärzte auf, keine Akupunktur als Kassenleistung anzubieten bevor nicht eine entsprechende Summe von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird.
Für eine Aufnahme der Akupunktur bei allen drei Indikationen sprachen sich die nicht stimmberechtigten Patientenvertreter aus. Auch bei Kopfschmerzen sei die Effektivität des Nadelverfahrens nachgewiesen worden.
Die Krankenkassen kritisierten die G-BA-Enstcheidung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Akupunktur bei chronischen Kopfschmerzen nicht von den Kassen bezahlt werden soll, sagte der Chef der Technikerkrankenkasse, Norbert Klusen. Die Studien hätten gezeigt, dass Akupunktur die Beschwerden bei etwa drei Viertel der Kopfschmerzpatienten vermindert und die Lebensqualität deutlich verbessert werde. Die Siemens-Betriebskrankenkasse will ihre Kritik in den nächsten Tagen mit einer Resolution dem Bundesgesundheitsministerium übermitteln. Man sei enttäuscht, dass die Indikation "Migräne" keinen Einzug in den Kassenkatalog findet, obwohl die Wirksamkeit der fernöstlichen Therapie gerade in diesem Bereich eindrucksvoll nachgewiesen sei.
Akupunktur sei ein wichtiger Baustein in der Schmerztherapie, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Johann-Magnus v. Stackelberg. "Ausschlaggebend für die AOK ist, dass die Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen bei vielen Patienten besser wirkt als bisher übliche Therapieformen wie Arzneimittel oder Krankengymnastik", so der Kassenfunktionär. Auch Albrecht Molsberger, als Leiter der Forschungsgruppe Akupunktur an der Universität Bochum mitverantwortlich für die Modellprojekte, verwies gestern auf die Überlegenheit der Akupunktur in der Schmerztherapie: "In den Modellvorhaben konnten wir zeigen, dass Akupunktur praktisch keine gefährlichen Nebenwirkungen hat und darüber hinaus noch wesentlich besser hilft als Medikamente und Krankengymnastik". Molsberger würde es begrüßen, "wenn man endlich den Mut hätte auch die ein oder andere teure, unnütze und gesundheitsgefährdende Pillentherapie" aus dem Leistungskatalog zu streichen.
Peter Appuhn
physio.de
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