In unserem Herz- und
Gefäßzentrum, dem Neurologischen
Zentrum und der Fachklinik für
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie der
Allgemeinen Klinik mit den
Fachbereichen Innere Medizin,
Chirurgie, Gynäkologie und
Geburtshilfe mit ca. 2.000
Mitarbeitern bieten wir
ganzheitliche Behandlungen von der
Akut- und Intensivmedizin bis zur
Rehabilitation aller Schweregrade.
Ihre Herausforderungen bei uns:
Behandlung von kardiologischen,
neurologischen und
psychosomatischen Patienten
...
Gefäßzentrum, dem Neurologischen
Zentrum und der Fachklinik für
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie der
Allgemeinen Klinik mit den
Fachbereichen Innere Medizin,
Chirurgie, Gynäkologie und
Geburtshilfe mit ca. 2.000
Mitarbeitern bieten wir
ganzheitliche Behandlungen von der
Akut- und Intensivmedizin bis zur
Rehabilitation aller Schweregrade.
Ihre Herausforderungen bei uns:
Behandlung von kardiologischen,
neurologischen und
psychosomatischen Patienten
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Trotzdem wollen Ärztefunktionäre und Behörden jetzt die Akupunktur für Kassenpatienten streichen. Die Krankenkassen wurden ohne rechtlich gesicherte Grundlage vom Bundesversicherungsamt (BVA) in Berlin aufgefordert, ab sofort keine Akupunkturkosten mehr zu erstatten. Im Oktober will der "Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen" darüber entscheiden, ob Akupunktur für Kassenpatienten verordnet werden darf.
Gegen die Streichung von Akupunktur als Kassenleistung setzt sich die SECURVITA BKK als bundesweite gesetzliche Krankenkasse ein. Sie wird ihren 70.000 Versicherten im Gegensatz zur rechtlich unzulässigen Aufforderung des BVA weiterhin Kosten für Akupunkturbehandlungen erstatten. "Akupunktur und andere bewährte Naturheilverfahren gehören zu den Leistungen, die neben der Schulmedizin notwendig sind und gleichberechtigt angeboten werden müssen". Dies betont Dr. Ellis Huber, Geschäftsführer des Trägerunternehmens der SECURVITA BKK, in einem offenen Brief an den Vorsitzenden des Bundesausschusses, Staatssekretär a.D. Dr. Karl Jung.
Der Ausschuss ist ein umstrittenes Gremium von 21 Ärztefunktionären, Kassenvertretern und Gesundheitspolitikern. Sie entscheiden darüber, welche medizinischen Richtungen und Behandlungsmethoden zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören dürfen. Was der Ausschuss ablehnt, darf von den Kassen nicht bezahlt werden.
In der Öffentlichkeit sind die Ausschussmitglieder wenig bekannt, obwohl ihre gesundheitspolitische Macht weitreichend ist. Die Ausschussentscheidungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind für alle Kassen verpflichtend. Sie können nur von Gesundheitsministerin Andrea Fischer aufgehoben werden, die jedoch bei der letzten Gesundheitsreform dem Bundesausschuss noch mehr Befugnisse zugeordnet hat.
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