Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Mehreren Therapeuten hatte die AOK die vollständige Bezahlung ihre geleisteten Behandlungen verweigert, wenn verordnende Ärzte die Katalogregelungen nicht beachteten. Der ZVK Baden-Württemberg und betroffene Physiotherapeuten klagten und wollten mit einer einstweiligen Verfügung die sofortige Zahlung der einbehaltenen Beträge durchsetzen. Die einstweilige Verfügung wies das Stuttgarter Gericht zurück. Heute, Monate später, die erlösende Entscheidung: Es gibt keine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Rezeptprüfungspflicht für Heilmittelberufe.
Der heutige Urteilspruch ist ein Etappensieg. Noch liegt die Begründung nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Niemand weiß zur Stunde, wie die unterlegene AOK mit dem Ergebnis umgehen wird. Entscheidet sich die Krankenkasse für die Revision, ist das heutige Gerichtsverfahren nur ein kurzes Stück auf einem langjährigen Weg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung vor dem Bundessozialgericht. Solange müssten die betroffenen Therapeuten weiter auf ihr Geld warten.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten