Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübernahme
Sowohl den „Profis“ unserer
Branche als auch Berufsanfängern
wird ein hochin...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübernahme
Sowohl den „Profis“ unserer
Branche als auch Berufsanfängern
wird ein hochin...
Mehreren Therapeuten hatte die AOK die vollständige Bezahlung ihre geleisteten Behandlungen verweigert, wenn verordnende Ärzte die Katalogregelungen nicht beachteten. Der ZVK Baden-Württemberg und betroffene Physiotherapeuten klagten und wollten mit einer einstweiligen Verfügung die sofortige Zahlung der einbehaltenen Beträge durchsetzen. Die einstweilige Verfügung wies das Stuttgarter Gericht zurück. Heute, Monate später, die erlösende Entscheidung: Es gibt keine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Rezeptprüfungspflicht für Heilmittelberufe.
Der heutige Urteilspruch ist ein Etappensieg. Noch liegt die Begründung nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Niemand weiß zur Stunde, wie die unterlegene AOK mit dem Ergebnis umgehen wird. Entscheidet sich die Krankenkasse für die Revision, ist das heutige Gerichtsverfahren nur ein kurzes Stück auf einem langjährigen Weg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung vor dem Bundessozialgericht. Solange müssten die betroffenen Therapeuten weiter auf ihr Geld warten.
Peter Appuhn
physio.de
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