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17 Prozent der AOK-Mitglieder wären von der Prämienregel betroffen, verdienten sie doch weniger als 800 Euro, sagte der Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), Klaus Jacobs. Ein Auszubildender mit einem Monatssalär von 400 Euro müsste demnach zwei Prozent seines Einkommens aufbringen. Noch krasser fällt die Belastung bei allein stehenden Hartz-IV-Empfängern aus, die mit 345 Euro im Monat auskommen müssen.
SPD-Präsidiumsmitglied Andrea Nahles kritisiert das Reglement. Sie sei "sehr unglücklich, weil es eine klare Belastung der Geringverdiener bringt", sagte sie im RBB Inforadio. Nahles will versuchen, "das im Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu ändern". Derweil haben die Koalitionäre Schwierigkeiten, ihren eigenen Reformplan zu verstehen. Union und SPD bieten unterschiedliche Interpretationen an. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer sieht die acht Euro als "Sockelbetrag". Nur höhere Beiträge fielen unter die einprozentige Begrenzung. Geringverdiener wären damit auf jeden Fall überbelastet. Kanzlerin Angela Merkel stützte am Sonntagabend in einer ZDF-Sendung die Sichtweise des CSU-Politikers. Inzwischen jedoch hat sie noch einmal nachgerechnet und ließ gestern Regierungssprecher Ulrich Wilhelm mitteilen, ihre Vorstellung von der Überforderungsklausel decke sich mit der Einschätzung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die nämlich hat eine gänzlich andere Auffassung zur Zusatzprämie als der bayrische Landesgruppenvormann. Ab acht Euro erfolge die Einkommensprüfung, betonte Schmidt. Dies könnte zu merkwürdigen Konstellationen führen. Verlangt eine Kasse acht Euro, müssten Versicherte mit einem Gehalt von 600 Euro den vollen Betrag bezahlen. Nimmt die Krankenkasse aber 15 Euro, beträgt der zusätzliche Beitrag ein Prozent des Einkommens und es werden nur sechs Euro fällig.
Gleichwohl will das Bundesgesundheitsministerium den Vorwurf sozialer Ungerechtigkeit nicht gelten lassen. Die Kassen seien ja nicht gezwungen, Zusatzbeiträge zu erheben. Zudem könnten die Versicherten dem Verlangen entgehen, sie sollten einfach die Kasse wechseln, rät Ministeriumssprecher Klaus Vater.
Inzwischen haben Schmidts Fachbeamte den vierten Gesetzentwurf fertig gestellt. Bis zum Wochenende soll das Werk auf allen Koalitionsebenen abgestimmt und das Expertenanhörungsverfahren eingeleitet werden. Am 25. Oktober will das Kabinett den Entwurf beschließen und damit den Weg frei machen für die Beratungen im Bundestag.
Doch ob die Reform tatsächlich, wie geplant, Realität wird, ist weiterhin völlig offen. Zum Dauerstreit von Union und SPD gesellt sich wachsender Widerstand der gesetzlichen Krankenkassen und die Privatkassen werden nicht müde, mit dem Bundesverfassungsgericht zu winken. Weder die Portabilität der Altersrückstellungen noch die Einführung eines Basistarifs seien mit dem Grundgesetz vereinbar, mahnen die Privaten mit gewichtiger Unterstützung von Verfassungsrechtlern.
Peter Appuhn
physio.de
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