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Rechengrößen zur Sozialversicherung. Beitragbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sinken erstmals.
10.09.2010 • 0 Kommentare

Arbeit und Freizeit, Tag und Nacht – der stete Wechsel der Ereignisse strukturiert unser Leben und schafft Sicherheit. So wie Weihnachten im Dezember erscheinen die Rechengrößen der gesetzlichen Sozialversicherung im September. Das Bundesabeitsministerium bestimmt auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung des Vorjahres Höchstgrenzen und Bezugsgrößen für das Folgejahr. Die Lage war mies 2009. So desolat präsentierte sich Wirtschaft, dass zum ersten Mal überhaupt die Beitragbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung gesenkt werden musste. Auch die Versicherungspflichtgrenze ist leicht rückläufig.

Hier die Rechengrößen im Einzelnen:

Beitragsbemessungsgrenze
Das ist der Höchstwert zur Beitragsberechnung. Darüber liegende Gehälter bleiben beitragsfrei:

Kranken- und Pflegeversicherung
3.712 Euro (2010: 3.750 Euro) monatlich, 44.550 Euro (2010: 45.000 Euro) jährlich.

Renten- und Arbeitslosenversicherung
West:
5.500 Euro (unverändert) monatlich, 66.000 Euro jährlich.
Ost:
4.800 Euro (2010: 4.650 Euro) monatlich, 57.600 Euro (2010: 55.800 Euro) jährlich.

Versicherungspflichtgrenze
Bis zu dieser Gehaltshöhe sind Angestellte in der GKV pflichtversichert. Verdienen sie mehr, haben sie Möglichkeit sich privat zu versichern:

4.125 Euro (2010: 4.162,55 Euro) monatlich, 49.500 Euro (2010: 49.950 Euro) jährlich.

Bezugsgröße
Diese Zahl ist Grundlage einer ganzen Reihe von beitragsrelevanten Werten, zum Beispiel bezieht sich hierauf die Einkommensgrenze für die Familienversicherung.

Kranken- und Pflegeversicherung
West:
2.555 Euro (unverändert) monatlich, 30.660 Euro (unverändert) jährlich.
Ost:
2.240 Euro (2010: 2.170 Euro) monatlich, 26.880 Euro (2010: 26.040 Euro) jährlich.

Am Ende müssen Kabinett und Bundesrat dem Zahlenwerk zustimmen. Etwas anderes ist kaum zu erwarten.


Peter Appuhn
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