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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
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Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
Die Einzelheiten der Verpflichtungsregelung hatten wir hier bereits im Dezember 2005 umfassend ausgebreitet.
Vordergründig gilt die Pflicht zum punktwürdigen Fortbilden nur für Praxisbesitzer und fachliche Leiter. Doch auch angestellte oder freie Mitarbeiter können sich nicht gänzlich bildungslos durch ihr Berufsleben hangeln. Die Verpflichtungen der Rahmenempfehlungen gelten weiter. Demnach sollen sich Mitarbeiter "mindestens alle zwei Jahre extern fachspezifisch fort- oder weiterbilden." Mit einem neu eingefügten Empfehlungspassus müssen nun Praxischefs auch dafür sorgen, dass ihre abhängigen oder selbstständigen Mitarbeiter Fortbildungen nachweisen können, die den Vorgaben der Verpflichtungsregelung genügen. Dieses etwas merkwürdige durch die Hintertür geschobene Konstrukt manifestiert die Uneinigkeit der Verhandler. Während die Berufsverbände die Pflicht zur Weiterbildung auf den Unternehmer und seinen eventuellen fachlichen Leiter beschränken wollten, bestanden die Krankenkassen auf einer generellen Verpflichtung.
Einige Arbeit wird auf die Veranstalter von Fort- und Weiterbildungen zukommen. Sie müssen selbst ihre Kurse und die Qualifikationen ihrer Dozenten überprüfen, ob sie den Anforderungen der Verpflichtungsvorgaben entsprechen. Auch die Anzahl der Punkte für die jeweiligen Veranstaltungen legen die Fortbildungsanbieter in Eigenregie fest. Zum Zählstichtag werden auf der Fortbildungsseite von physio.de alle Kurse und Seminare mit den entsprechenden Punktwerten versehen sein.
Zur Unterschrift unter das so sorgfältig gestrickte Regelwerk konnten sich die Partner bisher noch nicht durchringen. Es ist also durchaus möglich, wenn auch wenig wahrscheinlich, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch einmal verschoben wird. Die Fortbildungspflicht ist Bestandteil der Rahmenempfehlungen. Sie wird erst dann verbindlich, wenn sie Aufnahme in die Rahmenverträge zwischen Krankenkassen und Berufsverbänden gefunden hat.
Peter Appuhn
physio.de
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