Wir suchen nicht irgendjemand...
Wenn Freude am Job und im Team an
erster Stelle steht,
wenn du mit deiner fröhlichen,
aufgeschlossenen Art andere
begeistern kannst,
wenn du jeden Menschen so nimmst,
wie er ist,
wenn dir keine Diagnose zu
langweilig ist,
wenn du jeden Tag Spaß an neuen
Herausforderungen hast,
dann bist du bei uns genau
richtig!!!
Wir sind ein kleines, junges, aber
starkes Team und legen Wert auf
einen respektvollen Umgang.
Wir suchen eine Verstärkung
zwischen 10h ...
Wenn Freude am Job und im Team an
erster Stelle steht,
wenn du mit deiner fröhlichen,
aufgeschlossenen Art andere
begeistern kannst,
wenn du jeden Menschen so nimmst,
wie er ist,
wenn dir keine Diagnose zu
langweilig ist,
wenn du jeden Tag Spaß an neuen
Herausforderungen hast,
dann bist du bei uns genau
richtig!!!
Wir sind ein kleines, junges, aber
starkes Team und legen Wert auf
einen respektvollen Umgang.
Wir suchen eine Verstärkung
zwischen 10h ...
Beim Pillenkauf oder Arztbesuch ist die Zahlungsfrage für Patienten noch leicht nachzuvollziehen. Gehe ich im Dezember zum Arzt oder in die Apotheke muss ich nichts bezahlen. Suche ich aber im Januar den Doktor oder Pillenverkäufer auf, werden Praxisgebühr oder Zuzahlung fällig. In der Physiotherapie-Praxis dagegen könnte es zu Irritationen kommen. Ein im Dezember ausgestelltes Rezept bedeutet Zuzahlungsfreiheit nur für Behandlungen, die auch im Dezember wahrgenommen werden. Wird die Behandlung im neuen Jahr fortgeführt, müssen für die dann geleisteten Therapien wieder zehn Prozent zugezahlt werden. Die Rezeptblattgebühr allerdings entfällt. Sie wird erst wieder fällig, wenn 2005 eine neue Verordnung in Anspruch genommen wird. Wer sich allerdings im Dezember ein Rezept ausstellen lässt, mit der Behandlung aber erst im Januar beginnt, muss dann auch 10 Euro für das Rezeptblatt bezahlen.
Zuzahlung: Der Behandlungstag zählt, unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Verordnungsblattgebühr: Der Tag der ersten Inanspruchnahme zählt. 1. Behandlung 2004 – keine Gebühr. 1. Behandlung 2005 – Gebühr.
Auf unserer Internet-Seite zuzahlung.de lässt sich mit Hilfe des Zuzahlungsrechners die persönliche Belastungsgrenze ganz leicht ausrechnen.
Peter Appuhn
physio.de
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