Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
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Und außerdem : für den Verzug verantwortlich ist dann eben der, der die "abweichende Weisungslage" rausgegeben hat. Also bitteschön: Zinsen +40Euro von der BARMER ....
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Susulo schrieb:
Genau, S. Vogt! Sehe ich auch so
Und außerdem : für den Verzug verantwortlich ist dann eben der, der die "abweichende Weisungslage" rausgegeben hat. Also bitteschön: Zinsen +40Euro von der BARMER ....
Genau, S. Vogt! Sehe ich auch so
Und außerdem : für den Verzug verantwortlich ist dann eben der, der die "abweichende Weisungslage" rausgegeben hat. Also bitteschön: Zinsen +40Euro von der BARMER ....
yeb, offensichtlich darf die DDG für die BEK die .....arbeit machen und ...... schreiben. Probieren es halt, kennt man von Telefonanbietern zum Thema Drittanbieter, da ist sowas aber gerichtlich unterbunden worden. O.K. ein bisschen anderer Sachverhalt, aber gleiches Prinzip: Bullshit schreiben und hinhalten...
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ali schrieb:
Susulo schrieb am 19.7.18 06:13:
Genau, S. Vogt! Sehe ich auch so
Und außerdem : für den Verzug verantwortlich ist dann eben der, der die "abweichende Weisungslage" rausgegeben hat. Also bitteschön: Zinsen +40Euro von der BARMER ....
yeb, offensichtlich darf die DDG für die BEK die .....arbeit machen und ...... schreiben. Probieren es halt, kennt man von Telefonanbietern zum Thema Drittanbieter, da ist sowas aber gerichtlich unterbunden worden. O.K. ein bisschen anderer Sachverhalt, aber gleiches Prinzip: Bullshit schreiben und hinhalten...
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S. Vogt schrieb:
"abweichende Weisungslage" - das ist doch Bullshit. Was ist denn eine Weisung? Das heißt, de Cheffe sagt, gib mal nix übern Tisch. Die Kasse interpretiert die Gesetze und den Vertrag anders. Das ist das deutsche Fachwort für "alternative facts". Würde ich nochmal einem Anwalt zeigen, schon allein, falls so eine Begründung nochmal kommt und danach scheint es ja im Moment auszusehen. Die denken, mit ein bisschen juristischem bla-bla können sie die Leute vergackeiern.
Im letzten Absatz wird sogar noch darauf hingewiesen, dass bereits mehrere Sozialgerichte entschieden haben es handele sich hier um kein Handelsgeschäft. Dabei müsste es sich um eine dreiste Lüge handeln, denn warum sollte dann noch irgendeine Kasse den Pauschalbetrag bezahlen?
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@ cloud, was gedenkst du zu tun? Möglich wäre ja auch, direkt über ein online-Mahnverfahren Link die Zinsen zuzüglich Verzugspauschale einzufordern.
Irgendjemand schrieb hierzu schon mal nen Faden, ist ne Weile her
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Susulo schrieb:
Gelogen wird in der Branche vermutlich mehr als wir uns vorstellen wollen.
@ cloud, was gedenkst du zu tun? Möglich wäre ja auch, direkt über ein online-Mahnverfahren Link die Zinsen zuzüglich Verzugspauschale einzufordern.
Irgendjemand schrieb hierzu schon mal nen Faden, ist ne Weile her
Der ganze Schrieb hat 1 1/2 Seiten mit viel Juristendeutsch und den aufgeführten nicht haltbaren Argumenten. Es wird hier deutlich auf Abschreckung gesetzt und darauf gehofft, dass die Praxis es einfach gut sein lässt.
Im letzten Absatz wird sogar noch darauf hingewiesen, dass bereits mehrere Sozialgerichte entschieden haben es handele sich hier um kein Handelsgeschäft. Dabei müsste es sich um eine dreiste Lüge handeln, denn warum sollte dann noch irgendeine Kasse den Pauschalbetrag bezahlen?
...würdest du mir den Schrieb zukommen lassen? Abfotografieren und an eine PN "hier" anhängen oder den relevanten Teil durch die Textfee (Android-App) einlesen lassen?
Ich bin den GKVen mittlerweile so böse das ich ausgiebige Fehlinformation durch Abrechnungsstellen abmahne und die Unterlassung erklären lasse (hey, das Bundesversicherungsamt hat gerade in einer mehrjährigen Untersuchung festgestellt das unsere GKVen systematisch Versicherte um ihr Recht bringen. Mitleid ist da Fehl am Platz, da muss mal die große Keule geschwungen werden...)
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Papa Alpaka schrieb:
Cloud1 schrieb am 19.7.18 11:39:
Der ganze Schrieb hat 1 1/2 Seiten mit viel Juristendeutsch und den aufgeführten nicht haltbaren Argumenten. Es wird hier deutlich auf Abschreckung gesetzt und darauf gehofft, dass die Praxis es einfach gut sein lässt.
Im letzten Absatz wird sogar noch darauf hingewiesen, dass bereits mehrere Sozialgerichte entschieden haben es handele sich hier um kein Handelsgeschäft. Dabei müsste es sich um eine dreiste Lüge handeln, denn warum sollte dann noch irgendeine Kasse den Pauschalbetrag bezahlen?
...würdest du mir den Schrieb zukommen lassen? Abfotografieren und an eine PN "hier" anhängen oder den relevanten Teil durch die Textfee (Android-App) einlesen lassen?
Ich bin den GKVen mittlerweile so böse das ich ausgiebige Fehlinformation durch Abrechnungsstellen abmahne und die Unterlassung erklären lasse (hey, das Bundesversicherungsamt hat gerade in einer mehrjährigen Untersuchung festgestellt das unsere GKVen systematisch Versicherte um ihr Recht bringen. Mitleid ist da Fehl am Platz, da muss mal die große Keule geschwungen werden...)
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Cloud1 schrieb:
Der ganze Schrieb hat 1 1/2 Seiten mit viel Juristendeutsch und den aufgeführten nicht haltbaren Argumenten. Es wird hier deutlich auf Abschreckung gesetzt und darauf gehofft, dass die Praxis es einfach gut sein lässt.
Im letzten Absatz wird sogar noch darauf hingewiesen, dass bereits mehrere Sozialgerichte entschieden haben es handele sich hier um kein Handelsgeschäft. Dabei müsste es sich um eine dreiste Lüge handeln, denn warum sollte dann noch irgendeine Kasse den Pauschalbetrag bezahlen?
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