Optimale Arbeitsbedingungen mit
geregelten Arbeitszeiten ohne
Abend- und Wochenendschichten und
einer leistungsgerechten Bezahlung
Zusätzliche Versorgung mit einer
arbeitgeberfinanzierten
betrieblichen
Krankenzusatzversicherung und
betrieblichen Altersvorsorge
Intensive Einarbeitung in unsere
hausinternen Therapie- und
Behandlungskonzepte
Vielfältige
Entwicklungsmöglichkeiten in
unseren Therapiezentren sowie durch
eine großzügige Unterstützung
bei Fortbildungen
Erstklassiger Teamzusamm...
geregelten Arbeitszeiten ohne
Abend- und Wochenendschichten und
einer leistungsgerechten Bezahlung
Zusätzliche Versorgung mit einer
arbeitgeberfinanzierten
betrieblichen
Krankenzusatzversicherung und
betrieblichen Altersvorsorge
Intensive Einarbeitung in unsere
hausinternen Therapie- und
Behandlungskonzepte
Vielfältige
Entwicklungsmöglichkeiten in
unseren Therapiezentren sowie durch
eine großzügige Unterstützung
bei Fortbildungen
Erstklassiger Teamzusamm...
ich habe ein Kind in Therapie mit ICD Code F80.6, Diagnosegruppe SP1.
Schwerpunkt der Therapie ist Wortschatzarbeit und Dysgrammatismus.
Jetzt war er beim Kieferorthopäden und bringt von da eine Verordnung mit mit Indikationsschlüssel SPZ, kein ICD Code. Grund sind "Störungen im orofacialen Muskelgleichgewicht"
Kann ich beide Verordnungen zeitgleich bearbeiten, also z.B. die bisherige Therapie am Dienstag, die VO des KFO am Freitag? Oder geht das nicht?
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a.sch. schrieb:
Moin,
ich habe ein Kind in Therapie mit ICD Code F80.6, Diagnosegruppe SP1.
Schwerpunkt der Therapie ist Wortschatzarbeit und Dysgrammatismus.
Jetzt war er beim Kieferorthopäden und bringt von da eine Verordnung mit mit Indikationsschlüssel SPZ, kein ICD Code. Grund sind "Störungen im orofacialen Muskelgleichgewicht"
Kann ich beide Verordnungen zeitgleich bearbeiten, also z.B. die bisherige Therapie am Dienstag, die VO des KFO am Freitag? Oder geht das nicht?
Gleichzeitige Behandlung geht. Allerdings stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist. Könnte mir denken, dass der erste Therapieinhalt wesentlich ist und auch gerne an 2 Terminen stattfinden darf. Für das Kind könnten 2 Themen zuviel sein. Ganz nebenbei dauert es auch länger, bis Vergütung kommt, wenn die Behandlung jeweils 1x wöchentlich stattfindet. Kann man sich überlegen. Der KfO stellt sicher auch später nochmal aus.
F80.6 kenne ich nicht. Was bedeutet der Schlüssel?
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S. Vogt schrieb:
Gibt keinen Code bei ZA.
Gleichzeitige Behandlung geht. Allerdings stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist. Könnte mir denken, dass der erste Therapieinhalt wesentlich ist und auch gerne an 2 Terminen stattfinden darf. Für das Kind könnten 2 Themen zuviel sein. Ganz nebenbei dauert es auch länger, bis Vergütung kommt, wenn die Behandlung jeweils 1x wöchentlich stattfindet. Kann man sich überlegen. Der KfO stellt sicher auch später nochmal aus.
F80.6 kenne ich nicht. Was bedeutet der Schlüssel?
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