Zur Verstärkung unseres Teams wird
gesucht:
Physiotherapeut*in
Sozialpädiatrisches Zentrum (all
genders)
BESTE MEDIZIN FÜR ALLE - DER
MENSCH IM ZENTRUM UNSERES HANDELNS
Köln ist vielfältig, Köln ist
bunt – und wir sind stolz darauf,
die Menschen in der schönsten
Stadt am Rhein als einer der
größten Gesundheitsversorger der
Region zu versorgen. Dabei bieten
wir Ihnen einen sicheren
Arbeitsplatz, Tarifverträge, viele
Fort- und Weiterbildungen und
Zulagen, die sich sehen lassen
kö...
gesucht:
Physiotherapeut*in
Sozialpädiatrisches Zentrum (all
genders)
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Köln ist vielfältig, Köln ist
bunt – und wir sind stolz darauf,
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Region zu versorgen. Dabei bieten
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Zulagen, die sich sehen lassen
kö...
ich habe ein Kind in Therapie mit ICD Code F80.6, Diagnosegruppe SP1.
Schwerpunkt der Therapie ist Wortschatzarbeit und Dysgrammatismus.
Jetzt war er beim Kieferorthopäden und bringt von da eine Verordnung mit mit Indikationsschlüssel SPZ, kein ICD Code. Grund sind "Störungen im orofacialen Muskelgleichgewicht"
Kann ich beide Verordnungen zeitgleich bearbeiten, also z.B. die bisherige Therapie am Dienstag, die VO des KFO am Freitag? Oder geht das nicht?
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a.sch. schrieb:
Moin,
ich habe ein Kind in Therapie mit ICD Code F80.6, Diagnosegruppe SP1.
Schwerpunkt der Therapie ist Wortschatzarbeit und Dysgrammatismus.
Jetzt war er beim Kieferorthopäden und bringt von da eine Verordnung mit mit Indikationsschlüssel SPZ, kein ICD Code. Grund sind "Störungen im orofacialen Muskelgleichgewicht"
Kann ich beide Verordnungen zeitgleich bearbeiten, also z.B. die bisherige Therapie am Dienstag, die VO des KFO am Freitag? Oder geht das nicht?
Gleichzeitige Behandlung geht. Allerdings stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist. Könnte mir denken, dass der erste Therapieinhalt wesentlich ist und auch gerne an 2 Terminen stattfinden darf. Für das Kind könnten 2 Themen zuviel sein. Ganz nebenbei dauert es auch länger, bis Vergütung kommt, wenn die Behandlung jeweils 1x wöchentlich stattfindet. Kann man sich überlegen. Der KfO stellt sicher auch später nochmal aus.
F80.6 kenne ich nicht. Was bedeutet der Schlüssel?
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S. Vogt schrieb:
Gibt keinen Code bei ZA.
Gleichzeitige Behandlung geht. Allerdings stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist. Könnte mir denken, dass der erste Therapieinhalt wesentlich ist und auch gerne an 2 Terminen stattfinden darf. Für das Kind könnten 2 Themen zuviel sein. Ganz nebenbei dauert es auch länger, bis Vergütung kommt, wenn die Behandlung jeweils 1x wöchentlich stattfindet. Kann man sich überlegen. Der KfO stellt sicher auch später nochmal aus.
F80.6 kenne ich nicht. Was bedeutet der Schlüssel?
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