WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
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diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
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macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
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Ich habe neu eine erwachsene Pat., die mit einem Muster 16 Rezept für Myofunktionelle Therapie. Sie ist nicht von der Zuzahlung befreit. Die muss doch auch ganz normal zuzahlen, oder? 10,- Rezeptgebühr, und 10 % vom Erstbefund und den Stunden?
Danke für eure Antwort.
Und: wie lange dürfen die Verordnungen für Ferien unterbrochen werden? Eine Kollegin meinte, bis zu 3 Monate, stimmt das?
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PeggySueParker schrieb:
komische Frage an euch, was mir nicht ganz klar ist:
Ich habe neu eine erwachsene Pat., die mit einem Muster 16 Rezept für Myofunktionelle Therapie. Sie ist nicht von der Zuzahlung befreit. Die muss doch auch ganz normal zuzahlen, oder? 10,- Rezeptgebühr, und 10 % vom Erstbefund und den Stunden?
Danke für eure Antwort.
Und: wie lange dürfen die Verordnungen für Ferien unterbrochen werden? Eine Kollegin meinte, bis zu 3 Monate, stimmt das?
Natürlich muss sie zuzahlen, wie jeder Volljährige, der nicht befreit ist.
Zur zweiten Frage:
Das ist bei Muster 16 unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich unterliegen die Muster16-VO nicht der HMR. In Bayern ist aber z.B. im Rahmenvertrag mit der AOK geregelt, wie damit umzugehen ist. Evtl. ist das in deinem Bundesland auch so. Zusätzlich verfahren die KK (meist VdEK) unterschiedlich und legen Regelungen fest, von denen sie behaupten, dass du sie kennen müsstest und dich daran halten müsstest. Zumindest ziehen sie einem ganz gern Geld ab.
Von daher: Schau in den entsprechenden Rahmenvertrag. Ist da nix geregelt, ruf bei der Kasse an und lass dir existierende Regelungen schriftlich geben. Oder behandele so wie du es mit Muster 14 tätest, dann fährst du ziemlich sicher.
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Zur ersten Frage:
Natürlich muss sie zuzahlen, wie jeder Volljährige, der nicht befreit ist.
Zur zweiten Frage:
Das ist bei Muster 16 unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich unterliegen die Muster16-VO nicht der HMR. In Bayern ist aber z.B. im Rahmenvertrag mit der AOK geregelt, wie damit umzugehen ist. Evtl. ist das in deinem Bundesland auch so. Zusätzlich verfahren die KK (meist VdEK) unterschiedlich und legen Regelungen fest, von denen sie behaupten, dass du sie kennen müsstest und dich daran halten müsstest. Zumindest ziehen sie einem ganz gern Geld ab.
Von daher: Schau in den entsprechenden Rahmenvertrag. Ist da nix geregelt, ruf bei der Kasse an und lass dir existierende Regelungen schriftlich geben. Oder behandele so wie du es mit Muster 14 tätest, dann fährst du ziemlich sicher.
gruß, heropas
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